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Naturschutzgebiete (Stand: 9/2009)
Im Gebiet der kreisfreien Stadt Gera befinden sich zwei Naturschutzgebiete (NSG), von denen ein NSG mit einem kleinen Teil im Saale-Holzland-Kreis liegt.
Das NSG 340 "Rödel" befindet sich im Naturraum 5.3 (Altenburger Lössgebiet), der weitgehend intensiv landwirtschaftlich genutzt wird und in dem naturnahe Flächen einen sehr geringen Anteil einnehmen. Bei dem NSG handelt es sich um den Nordwestabfall eines flachen Höhenrückens, der durch struktur- und artenreiche Laubwaldbestände mit einem hohen Altholzanteil geprägt ist. Die Vegetation der waldbestockten Teile wird von Hainsimsen-Traubeneichen-Mischwald und Waldlabkraut-Eichen-Hainbuchenwald bestimmt. Ein kleiner Teil des NSG wird von Offenland eingenommen, wobei die Glatthafer-Wiese dominiert. Außerdem ist etwa ein Viertel der Waldfläche von Nadelbaumforsten bedeckt.
Landschaftsschutzgebiete Im Territorium der kreisfreien Stadt Gera sind zur Zeit drei LSG ausgewiesen. Die LSG der Stadt Gera haben den Charakter von Naherholungsgebieten. In den westlich der Stadt gelegenen Waldbereichen (LSG 34) und Wiesentälern sollen die natürlichen Erholungspotentiale im Rahmen der Forst- und Landschaftspflege für eine ruhige Erholung weiter aufgewertet werden. Im östlichen Teil (LSG 35 und 54) ist beabsichtigt, kleinräumige Potentiale stärker zu vernetzen (Regionale Grünzüge Geraer Ostring und Wismutregion). Landschaftsschutzgebiete (Stand: 9/2009)
Geschützte Landschaftsbestandteile, Flächennaturdenkmale und Naturdenkmale * In der kreisfreien Stadt Gera gab es zum 15.12.2004 insgesamt 16 geschützte Landschaftsbestandteile, Flächennaturdenkmale und Naturdenkmale. * Von den Naturdenkmalen wurden erfasst: flächige Naturdenkmale sowie Naturdenkmale geologischer und hydrologischer Art.Natura-2000-Gebiete Das europäische ökologische Schutzgebietsnetz Natura 2000 umfasst Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete einschließlich FFH-Objekte) und Europäische Vogelschutzgebiete. Die FFH-Gebiete bilden ein europaweites Netz besonderer Schutzgebiete, das der Erhaltung schutzwürdiger Lebensräume sowie ausgewählter Tier- und Pflanzenarten dient. Die Europäischen Vogelschutzgebiete werden für bestimmte Brutvogelarten und für Rast- und Überwinterungsplätze von Zugvögeln ausgewiesen. Thüringen hat seine Meldung von FFH-Gebieten an die EU-Kommission abgeschlossen. Neben den 212 FFH-Gebieten wurden auch 47 punktförmige FFH-Objekte für den Fledermausschutz gemeldet. Hierbei handelt es sich insbesondere um Fledermausquartiere in Gebäuden und Stollen. Diese sind im Sinne der FFH-Richtlinie FFH-Gebiete und wurden z. T. zu Objektgruppen zusammengefasst. Außerdem gibt es in Thüringen 44 Vogelschutzgebiete. Die kreisfreie Stadt Gera hat Anteil an folgenden FFH-Gebieten: FFH-Gebiete (Stand: 05/2004)
Europäische Vogelschutzgebiete (Stand: 04/2007)
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