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Bevölkerung
Als Bevölkerung wird die Anzahl der Personen bezeichnet, die an einem bestimmten Ort bzw. in einer bestimmten territorialen Einheit (Gemeinde, Kreis usw.) ihren ständigen Wohnsitz (Hauptwohnung) hat. Zur Bevölkerung zählen auch die am Ort bzw. in einem bestimmten Territorium für längere Zeit als wohnhaft gemeldeten Ausländer.
Jugendquotient
Personen im Alter bis unter 15 Jahren bezogen auf 100 Personen der Bevölkerung im Alter von 15 bis unter 65 Jahren.
Altenquotient
Personen im Alter von 65 Jahren und älter bezogen auf 100 Personen der Bevölkerung im Alter von 15 bis unter 65 Jahren.
Abhängigenquotient
Jugendquotient + Altenquotient
Bevölkerungsbewegung, natürliche
Erhebungsgrundlage für die Statistik der Eheschließungen, Geburten und Sterbefälle sind Zählkarten, die der Standesbeamte ausfüllt, der die regionale Zuordnung der Eheschließungen nach dem Registrierort, die Geburten nach der Wohngemeinde der Mutter sowie die Sterbefälle nach der Wohngemeinde der Gestorbenen beurkundet. Für die Angaben zu gerichtlichen Ehelösungen (insbesondere Ehescheidungen) werden die Zählkarten für rechtskräftige Urteile in Ehesachen ausgewertet, die von den Familiengerichten auszufüllen sind.
Gestorbene
In der Zahl der Gestorbenen sind die Totgeborenen, die nachträglich beurkundeten Kriegssterbefälle und die gerichtlichen Todeserklärungen nicht enthalten.
Lebendgeborene
Lebendgeborene sind Kinder, bei denen nach der Trennung vom Mutterleib entweder das Herz geschlagen, die Nabelschnur pulsiert oder die natürliche Lungenatmung eingesetzt hat. Bis zur Vereinigung Deutschlands galt die Anordnung über die ärztliche Leichenschau vom 4. November 1978 (GBl. der DDR I Nr. 1 S. 4) mit gewissen definitorischen Abweichungen gegenüber der seit dem 3.10.1990 geltenden Abgrenzung.
Natürliche Rate
Die natürliche Rate ist der natürliche Saldo je 1000 Einwohner
Bevölkerungsbewegungen, räumliche
Bei der Statistik der Wanderungen (Zuzüge, Fortzüge) werden als Erhebungsunterlagen die An- und Abmeldescheine sowie die Meldungen über Statusänderungen verwendet, die auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen über die Meldepflicht bei einem Wohnungswechsel anfallen. Umzüge innerhalb einer Gemeinde bleiben jedoch außer Betracht.
Wanderungsbilanz, -saldo, -gewinn, -verlust
Die Differenz zwischen Zu- und Fortzügen über die Grenzen einer administrativen Gebietseinheit (z.B. Gemeinde-, Kreis-, Landes- und Bundesgrenzen) innerhalb eines gegebenen Zeitraums wird als Wanderungsbilanz oder Wanderungssaldo, bei positivem Wert (Überschuss der Zuzüge) auch als Wanderungsgewinn, bei negativem Wert (Überschuss der Fortzüge) auch als Wanderungsverlust bezeichnet.
Wanderungsrate
Die Wanderungsrate ist der Wanderungssaldo pro 1000 Einwohner
Flächen nach Art der tatsächlichen Nutzung
Den nachfolgenden Begriffserläuterungen liegt das „Verzeichnis der flächenbezogenen Nutzungsarten im Liegenschaftskataster und ihrer Begriffsbestimmungen“ (Stand: 1991) der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV-Nutzungsartenverzeichnis“ zugrunde.
Gebäude- und Freifläche
Flächen mit Gebäuden (Gebäudeflächen) und unbebaute Flächen (Freiflächen), die Zwecken der Gebäude untergeordnet sind.
Betriebsfläche
Unbebaute Flächen, die gewerblich, industriell oder für Zwecke der Ver- und Entsorgung genutzt werden.
Abbauland
Unbebaute Flächen, die vorherrschend durch Abbau der Bodensubstanz genutzt werden.
Erholungsfläche
Unbebaute Flächen, die dem Sport und der Erholung dienen.
Verkehrsfläche
Unbebaute Flächen, die dem Straßen-, Schienen- oder Luftverkehr sowie Landflächen, die dem Verkehr auf den Wasserstraßen dienen.
Landwirtschaftsfläche
Unbebaute Flächen, die dem Ackerbau, der Wiesen- und Weidewirtschaft, dem Garten-, Obst- und Weinbau dienen sowie Moor und Heide.
Moor
Unkultivierte Flächen mit einer mindestens 20 cm starken oberen Schicht aus vertorften oder vermoorten Pflanzenresten (nährstoffarme, feuchtnasse Torfsubstrate), soweit sie nicht als Abbauland dienen.
Heide
Unkultivierte, baumarme, sandige, meist mit angepassten Zwergstraucharten (Heidekraut, Ginster, Wacholder u.a.) bewachsene Flächen.
Waldfläche
Unbebaute Flächen, die mit Bäumen und Sträuchern bewachsen sind. Hierzu gehören auch Waldblößen, Pflanzschulen, Wildäsungsflächen und dergleichen bis zu 0,1 ha sowie in der Regel auch Waldwege, sofern sie nicht als eigenes Flurstück ausgewiesen sind.
Wasserfläche
Flächen, die ständig oder zeitweise mit Wasser bedeckt sind, gleichgültig, ob das Wasser in natürlichen oder künstlichen Betten abfließt oder steht.
Flächen anderer Nutzung
Unbebaute Flächen, die nicht mit einer der vorgenannten Nutzungsarten bezeichnet werden können (einschließlich Friedhof und Unland).
Friedhof
Unbebaute Flächen, die zur Bestattung dienen oder gedient haben, letztere nur, sofern nicht vom Charakter der Anlage her Grünanlage zutreffender ist.
Unland
Unbebaute Flächen, die nicht geordnet genutzt werden und nicht urbar zu machen sind.
Bodenfläche
Fläche bis zur sogenannten Küstenlinie – das ist die Grenze zwischen Meer und Festland bei einem mittleren Wasserstand – einschließlich der Binnengewässer (ohne Bodensee).
Siedlungs- und Verkehrsfläche
Summe mehrerer heterogener Flächennutzungsarten, die durch eine überwiegend siedlungswirtschaftliche bzw. siedlungswirtschaftlichen Zwecken dienende Ergänzungsfunktion gekennzeichnet sind. Sie setzt sich aus der Gebäude- und Freifläche, der Betriebsfläche (ohne Abbauland), der Erholungsfläche, der Verkehrsfläche und der Fläche für Friedhöfe zusammen. Sie kann keineswegs mit dem Begriff „versiegelt“ gleichgesetzt werden, da sie einen nicht quantifizierbaren Anteil von nicht bebauten und nicht versiegelten Frei- und Grünflächen enthält.
Wohnfläche
Die Wohnfläche ist die Summe der anrechenbaren Grundflächen der Räume, die ausschließlich zu einer Wohnung gehören. Zur Wohnfläche von Wohnungen gehören die Flächen von Wohn- und Schlafräumen, Küchen und Nebenräumen (Dielen, Abstellräume, Bäder usw.). Nicht gezählt werden die Flächen der Zubehörräume (z.B. Keller, Waschküchen, Dachböden usw.), der Wirtschaftsräume (Vorratsräume, Abstellräume) außerhalb der Wohnung sowie der Geschäftsräume und der zur gemeinsamen Nutzung verfügbaren Räume.
Wohnräume
Wohnräume sind Räume, die für Wohnzwecke bestimmt sind und mindestens eine Wohnfläche von 6 m² haben, sowie alle Küchen (diese ohne Rücksicht auf die Größe).
Wohnung
Eine Wohnung ist die Summe der Räume, die die Führung eines Haushaltes ermöglichen, darunter stets eine Küche oder ein Raum mit Kochgelegenheit (Kochnische/Kochschrank). Eine Wohnung hat grundsätzlich einen eigenen abschließbaren Zugang unmittelbar vom Freien, vom Treppenhaus oder von einem Vorraum, ferner Wasserversorgung, Ausguss und Toilette.
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