Lärm/Erschütterungen

Inhalt

1 EU-Umgebungslärmrichtlinie
2 Tieffrequente Geräuschanteile bei Wasserkraftanlagen
3 Beschwerdeanalyse Immissionsschutz



1 EU-Umgebungslärmrichtlinie

Am 30. Juni 2005 trat das Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm in Deutschland in Kraft. Mit diesem Gesetz sollen die Anforderungen an die Qualität der Lärmminderungsplanung verbessert und vereinheitlicht werden.

Danach sind u. a. in Ballungsräumen und an Hauptverkehrsstraßen die Lärmbelastung sowie die Anzahl der Betroffenen zu ermitteln und zu dokumentieren. Weitere technische Aspekte der Lärmkartierung werden in der 34. BImSchV, Verordnung über die Lärmkartierung geregelt. Die Lärmkartierungen und Betroffenheitsanalysen sind turnusmäßig fortzuschreiben. Bei Bedarf müssen Aktionspläne mit entsprechenden Schutzmaßnahmen erarbeitet und umgesetzt werden.

Nachfolgende Aufgaben kommen auf das Land und die Kommunen zu, deren Erfüllung einer engen Zusammenarbeit zwischen allen zuständigen Behörden und Fachämtern des Landes und der Kommunen bedarf:

Termin Aufgabe
30. Juni 2007 Erstellung von Lärmkarten für die Hauptverkehrsstraßen
18. Juli 2008 Erstellen von Aktionsplänen für Orte in der Nähe von den oben genannten hochbelasteten Straßen, wo Schutzmaßnahmen erforderlich sind
31. Dezember 2008 Mitteilung an die Europäische Kommission, welche Hauptverkehrsstraßen (über 3 Mio. Fahrzeuge pro Jahr) und Ballungsräume (mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner) von den Begriffsbestimmungen der Verordnung abgedeckt sind

Die potenziell betroffenen Gemeinden im Freistaat hat die TLUG 2005 in einem sogenannten screening (vereinfachte Voruntersuchung) ermittelt.

Auf dieser Basis sind in der ersten Bearbeitungsstufe bis 2007 folgende Arbeitsschritte zu absolvieren:

  • Aktualisierung des für die Untersuchung erforderlichen Datenbestandes der betroffenen Gemeinden,
  • Durchführung einer Lärmkartierung entlang aller lauten Straßen gemäß 34. BImSchV,
  • Katastergenaue Aufnahme der Häuser in den bewohnten Gebieten in ein Rechenmodell, Verknüpfung mit Höhendaten (Laserscanning), Zuordnung der Einwohnerzahlen, Klassierung der an den Fassaden berechneten Lärmpegel und Zuordnung der Anzahl der Betroffenen.

Bis 2008 sind von den Gemeinden oder nach Landesrecht zuständigen Behörden für ausgewählte Straßenabschnitte Aktionspläne aufzustellen und an die EU weiterzuleiten. Die zur Auswahl der betroffenen Abschnitte erforderlichen Schwellenwerte müssen noch verbindlich definiert werden.


2 Tieffrequente Geräuschanteile bei Wasserkraftanlagen

Wasserkraftanlagen werden zunehmend zur Erzeugung von Strom genutzt. Sie besitzen eine lange Tradition und stellen bislang die meistgenutzte erneuerbare Energiequelle in Deutschland dar. Derzeit werden deutschlandweit etwa 4 % des gesamten Stroms durch Wasserkraft erzeugt. Doch Wasserkraftanlagen müssen nicht in jeder Hinsicht umweltfreundlich sein. Vor allem bei kleineren Kraftwerken bis 1.000 kW kann das Ökosystem der Flüsse geschädigt werden (UBA 2001). Darüber hinaus kann es zu Geräuschbelästigungen in der umliegenden Wohnbebauung kommen.
An einem Wasserrad in Großhettstedt/Ilm haben Untersuchungen der TLUG tieffrequente Geräusche (unter 100 Hz) als Lärmursache nachgewiesen.
Die 36 Schaufeln erzeugen beim Eintauchen in das Wasser ein pulsierendes Geräusch. Die Umdrehungszahl des Wasserrades wird bei 7 U/min const. gehalten, wobei auch tieffrequente Geräusche abgestrahlt werden, die ein erhebliches Störpotenzial besitzen.



Wasserrad in Großhettstedt/Ilm


Zur Ermittlung der tieffrequenten Geräuschanteile im Nahbereich wurde eine Terzband-Frequenzanalyse durchgeführt. Die Grafik zeigt, dass je nach Leistungsabgabe unterschiedlich starke, tieffrequente Geräusche an der Quelle entstehen. Im Leistungsbereich von 8,5 kW treten die höchsten Geräuschanteile bei Frequenzen von 40 Hz, 50 Hz und 63 Hz auf. Bei einer Leistungsabgabe von 12 bis 14 kW tritt der höchste Geräuschanteil bei 20 Hz auf.



Terzband-Frequenzanalyse im Nahbereich der WKA bei unterschiedlichen Betriebszuständen


vergrößerte Darstellung (PDF 149 KB)


Tieffrequente Geräusche sind sehr schwer zu dämpfen. Sie können zu erheblichen Belästigungen bei betroffenen Anwohnern führen. Bei Messungen in den Wohnräumen von Nachbarhäusern lagen die Pegel der 63 und 80 Hz-Terz oberhalb der Hörschwelle und waren subjektiv gut wahrnehmbar.


3 Beschwerdeanalyse Immissionsschutz

Beschwerden sind ein Spiegelbild für empfundene Belästigungen der Bürger. Auf dem Gebiet des Immissionsschutzes resultieren diese vor allem aus Einwirkungen der Bereiche Lärm und Luft. Nachfolgende Tabelle und Diagramme geben die Entwicklung der Beschwerdesituation im Freistaat Thüringen seit 1995 wider. Ausgewertet wurden die Beschwerden, die bei Stadtverwaltungen und Landratsämtern eingingen und bei deren Bearbeitung die TLUG in komplizierten Fällen einbezogen war.

Übersicht über die 1995 bis 2005 eingegangenen Beschwerden - Immissionsschutz (PDF 81 KB)

Den Hauptanteil an Beschwerden im Immissionsschutz machen Lärm und Gerüche aus. Während die Zahl der Beschwerden, ausgelöst durch Belästigungen aus den Bereichen Luft und Gerüchen, bis zum Jahre 2005 leicht abnahmen, blieb die Zahl beim Lärm nahezu unverändert. Bei den Lärmbelästigungen sind nach wie vor Industrie und Gewerbe Spitzenreiter, Beschwerden zu Freizeit- u. Sportanlagen sowie Gaststätten und Diskotheken liegen auf dem zweiten Rang. Hauptsächliche Verursacher von Geruchsbeschwerden waren neben der Nachbarschaft auch landwirtschaftliche Anlagen.
Die Bedenken der Bevölkerung gegenüber Mobilfunkanlagen spiegeln sich in der Rubrik "Sonstiges" wider.



Übersicht - Beschwerdeanalyse Immissionsschutz 1995 bis 2005
(Quelle: TLVwA, Ref. 602)



Beschwerdeanalyse für 2005 (Quelle: TLVwA, Ref. 602)