|
Altlasten Inhalt
1 Erfassung von Altlasten Den rechtlichen Rahmen für die Erfassung von altlastverdächtigen Flächen bildeten bis zum Inkrafttreten des BBodSchG am 17.03.1999 die §§ 16 und 17 des Thüringer Abfallwirtschafts- und Altlastengesetzes (ThAbfAG) vom 31.07.1991. Ab diesem Zeitpunkt regelt sich die Erfassung nach § 11 BBodSchG in Verbindung mit § 17 Abs. 1 ThAbfAG (jetzt § 7 Thüringer Bodenschutzgesetz - ThürBodSchG - vom 16.12.2003). Als Grundlage der Erfassung gelten die im § 2 Abs. 6 BBodSchG enthaltenen Definitionen zu altlastverdächtigen Flächen. Auf Grundlage dieser Definition wurden unter Mitwirkung der Landkreise und kreisfreien Städte durch die TLUG altlastverdächtige Flächen in Thüringen erfasst. 1996 wurde die flächendeckende Erfassung abgeschlossen. Im Rahmen der Altlastenbearbeitung ergaben sich durch Nachermittlungen und Präzisierungen hinsichtlich der Altlastenrelevanz oder der abgeschlossenen Sanierung bereits erfasster Standorte ständig Änderungen im aktuellen Datenbestand. Im Jahr 2005 wurden u. a. im Rahmen von Untersuchungen nach § 9 (1) BBodSchG bzw. nach abgeschlossenen Sanierungen 412 Standorte aus dem Altlastenverdacht entlassen. Das betraf vor allem Altablagerungen. So wurden in bisher acht Landkreisen und kreisfreien Städten durch die Staatlichen Umweltämter die Altablagerungen der Volumenklassen 1 - 1000 m³ und 1000 - 5000 m³ auf ihre Altlastenrelevanz überprüft. Durch abgeschlossene Sanierungen konnten 54 Standorte gelöscht werden. 2 Ergebnisse der Altlastenbearbeitung Die für die Altlastenbearbeitung zuständigen Bodenschutzbehörden übermitteln gemäß § 7 Abs. 4 ThürBodSchG der TLUG die erforderlichen Daten zur Führung des Thüringer Altlasteninformationssystems (THALIS). Damit sind im THALIS aktuelle Informationen zum Bearbeitungsstand für die einzelnen altlastverdächtigen Flächen bzw. Altlasten vorhanden. Im Rahmen einer bundeseinheitlich vereinbarten Altlastenstatistik stellt sich der Bearbeitungsstand für Thüringen im Berichtszeitraum wie folgt dar:
Altlastverdächtige Flächen sind solche, die nach den Kriterien des § 3 (1) der BBodSchV im THALIS erfasst wurden und für die die Entscheidung darüber, ob eine Gefährdungsabschätzung bzw. Untersuchungsanordnungen im Sinne des § 9 BBodSchG zu fordern ist, noch aussteht. Eine Gefährdungsabschätzung im Sinne des § 9 BBodSchG ist im Laufe der Zeit für 2321 altlastverdächtige Flächen abgeschlossen worden. Im Ergebnis einer solchen Maßnahme kann die festgestellte Schadstoffbelastung so überschritten werden, dass in der Bewertung der Gesamtsituation vom Vorliegen einer Altlast auszugehen ist. Dies trifft zzt. auf 1222 altlastverdächtige Flächen zu. Die restlichen der genannten Flächen sind aus dem Altlastenverdacht entlassen worden, da das Vorliegen einer Umweltgefährdung sicher ausgeschlossen werden konnte. Festgestellte Altlasten sind nach den Maßgaben der §§ 13 - 15 BBodSchG zu sanieren bzw. unterliegen der behördlichen Überwachung. Der Stand in Thüringen ist Folgender:
3 Thüringer Altlasteninformationssystem Seit der DV-technischen Überarbeitung vom THALIS, die jetzt auch eine Verknüpfung mit dem GIS-Pool der TLUG ermöglicht, hat sich der Kreis der Nutzer 2005 wesentlich erhöht. So können von sechs Landesbehörden 38 Nutzer und von 18 Landkreisen und kreisfreien Städten 29 Nutzer über das Landesdatennetz direkt auf den entsprechenden Datenbestand in der TLUG zugreifen. Auskunftserteilung aus der Verdachtsflächendatei Die auf der Grundlage von § 17 (1) ThAbfAG erhobenen und in einer Altlastverdachtsflächendatei aggregierten Daten wurden mit Inkrafttreten des Thüringer Bodenschutzgesetzes im Jahre 2003 in das an der TLUG geführte Altlasteninformationssystem überführt. In § 7 ThürBodSchG wurden eindeutige Regelungen zum Inhalt, zur Nutzung und zur Weitergabe von Informationen getroffen. Die Weitergabe von Daten an Behörden und berechtigte Dritte erfolgt durch die TLUG. In diesem Jahr war eine starke Erhöhung der Anzahl an Auskunftsersuchen zu verzeichnen. Das betraf vor allem Auskünfte im Rahmen der Erstellung von Wertgutachten für Grundbesitzimmobilien bzw. auch der Bewertung von Grundstücken. Die Anfragen im Rahmen von Planungsvorhaben durch zuständige Behörden waren dagegen rückläufig. | ||||||||||||||||||||||||
Entwicklung der Anzahl von Auskunftsersuchen zu Altlasten |