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Natur
und Landschaft
Inhalt
1
Kartierung von Tierarten des FFH-Anhangs
II in Thüringer FFH-Gebieten
2 Artenhilfsprogramme
3 Biotopkartierungen
4 Schutzgebiete
5 Natura 2000
6 Vertragsnaturschutz
in Thüringen
7 Wiesenbrüterschutz
8 Staatliche Vogelschutzwarte
9 Landschaftsplanung und
Eingriffsbegleitung
| 1
Kartierung von Tierarten des FFH-Anhangs II in Thüringer
FFH-Gebieten |
1.1
Fischotter
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Foto:
S. Klaus
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Fischotter
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Der
Fischotter (Lutra lutra) ist in Thüringen vom Aussterben
bedroht. Die Kartierungen im Rahmen einer Diplomarbeit
lieferten mehr als 20 neue Fundpunkte im Altenburger
Land. Die landesweite Erfassung ergab außerdem neue
Nachweise bei Greiz, Plothen und in Südthüringen.
1.2
Kleine Hufeisennase
Zum
Schutz der Kleinen Hufeisennase (Rhinolophus hipposideros)
wurden in Thüringen 57 FFH-Gebiete bzw. -Objekte in
Thüringen ausgewiesen. Die Suche nach Wochenstuben-Gesellschaften
im Defizitärraum Obere Saale führte zur Entdeckung von
zwei Wochenstubenquartieren durch den gezielten Einsatz
der Telemetrie. Erste Absprachen zum Schutz der Gebäudequartiere
wurden mit der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises
Saalfeld-Rudolstadt geführt.
1.3
Nördlicher Kammmolch
Aus
61 FFH-Gebieten wurden bislang Vorkommen des Nördlichen
Kammolchs (Triturus cristatus) gemeldet. Zwischen 2002
und 2004 konnten davon 37 Gebiete nachkartiert werden
und in 20 erfolgte die Bestätigung des Vorkommens dieser
Amphibienart.
1.4
Helm-Azurjungfer
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Foto:
W.
Zimmermann
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Helm-Azurjungfer
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Die
Helm-Azurjungfer ist eine Libellenart, die saubere Gräben
in den Flussniederungen Nord- und Mittelthüringens bewohnt.
Mit Bayern und Baden-Württemberg besitzt Thüringen die
bedeutendsten Bestände der Art in Deutschland. 135 Einzelvorkommen
wurden zwischen 1999 und 2001 erfasst. Ein Artenhilfsprogramm
führt für jedes der Vorkommen die notwendigen Pflegemaßnahmen
auf. Die wichtigsten Vorkommenskomplexe sind in FFH-Gebieten
geschützt. Seit 1999 erfolgt eine Bestandsüberwachung
ausgewählter Einzelvorkommen. Da bereits Verluste festgestellt
wurden, sind weitere notwendige Maßnahmen aufgezeigt
worden.
1.5
Schmetterlinge der FFH-Richtlinie
Spanische
Flagge, Hecken-Wollafter, Skabiosen-Scheckenfalter,
Dunkler und Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling sind
die Thüringer Schmetterlingsarten, für die besondere
FFH-Schutzgebiete ausgewiesen worden sind. Dies erfolgte
im wesentlichen auf Basis von Kartierungsergebnissen
aus den 1990er-Jahren.
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Foto:
F. Julich
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Spanische
Flagge
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Um
die aktuelle Situation in den Schutzgebieten zu erfassen
und eine schutzkonforme Behandlung der Gebiete zu ermöglichen,
werden seit 2003 Habitat- und Populationsanalysen durchgeführt.
Bis 2004 sind in etwa 3/4 der gemeldeten Schutzgebiete
die bekannten Vorkommen erfasst worden. Es gibt gravierende
Probleme beim Schutz der beiden Ameisenbläulinge, weil
die Mahd vieler Habitatflächen der Art selbst in Schutzgebieten
zum falschen Zeitpunkt erfolgt.
1.6
Frauenschuh
Dem
Frauenschuh (Cypripedium calceolus) - einer unserer
attraktivsten heimischen Orchideen - widmet sich ein
Schutzprojekt des Arbeitskreises Heimische Orchideen
Thüringen und der Thüringer Forst- und Naturschutzverwaltung.
Gemeinsam wurde ein Faltblatt herausgegeben, das u.a.
auch Waldbesitzern Empfehlungen für den Schutz der Vorkommen
liefert.
Der
Freistaat Thüringen trägt eine besondere Verantwortung
für die Erhaltung dieser Waldorchidee. Daher wurden
36 FFH-Gebiete zur Sicherung bedeutender Vorkommen der
Art ausgewiesen. In 21 Gebieten erfolgte eine detaillierte
Erfassung der Populationen mit Beurteilung ihres Erhaltungszustandes
durch Mitarbeiter des Arbeitskreises Heimische Orchideen
Thüringen. Die Ergebnisse dieser Kartierungen liefern
eine wichtige Basis für die Berichtspflicht des Freistaates
und Managementmaßnahmen zur langfristigen Sicherung
der Frauenschuh-Vorkommen.
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2.1
Haselhuhn
Naturnahe
Forstwirtschaft und der bestehende rechtliche Schutz
eröffnen heute die Chance, das heimlich lebende Haselhuhn
(Bonasa bonasia) im Rahmen eines Wiederansiedlungsprojektes
in den Frankenwald zurückzubringen.
Mit
finanzieller Unterstützung der Prinz Reuß´schen Forstverwaltung
Wurzbach, der Stiftung Naturschutz Thüringen, der World
Pheasant Association (WPA) Deutschland, der Kärntner
Jägerschaft und (angefragt) des Stifterverbandes für
die Deutsche Wissenschaft wurden bereits die ersten
Schritte realisiert.
Die
bisher durchgeführten waldbaulichen Maßnahmen zur Wiederansiedlung
haben bereits auf größerer Fläche zu haselhuhntauglichen
Lebensräumen geführt. Der Schwerpunkt des Vorhabens
liegt auf der Aussetzung von Wildfang-Haselhühnern aus
Kärnten (Österreich) in Kombination mit Vögeln aus naturnaher
Aufzucht.
Für
die Wildfänge stellte die "Stiftung Naturschutz Thüringen"
in dankenswerter Weise die benötigten Mittel zunächst
für die Jahre 2004-2006 bereit.
Einen
unverzichtbaren Teil des Projekts - auch in Erfüllung
der IUCN-Richtlinien für Wiederansiedlungsprojekte -
stellen Erfolgskontrolle und begleitende Forschung dar,
was nach Bewilligung des beantragten Stipendiums durch
einen Haselhuhnspezialisten geleistet werden soll.
2.2
Rhön-Quellschnecke
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Foto:
F. Julich
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Rhön-Quellschnecke
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Die
Rhön-Quellschnecke (Bythinella compressa) kommt weltweit
nur in der Rhön und im Vogelsberggebiet (Hessen) vor.
Deshalb hat Thüringen eine besondere Verantwortlichkeit
für ihren Schutz. Voraussetzung
dafür sind die Kenntnis aller Einzelvorkommen und eine
Bewertung ihres aktuellen Zustandes.
Seit
2003 werden die Quellbereiche in den verschiedenen Gewässersystemen
der Rhön systematisch nach Vorkommen der Art abgesucht.
Dabei wurde eine Reihe bisher unbekannter Einzelvorkommen
entdeckt. Leider finden sich etliche Vorkommen in einem
schlechten Erhaltungszustand.
Quellfassungen,
Abwässereinleitungen und Viehtritt haben zu lokaler
Vernichtung von Vorkommen geführt. Maßnahmen zur Rettung
der verbliebenen Bestände wurden benannt.
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Seit
August 1996 wird die landesweite Offenland-Biotopkartierung
im Auftrag des TMLNU von der TLUG (Koordination) und
den Staatlichen Umweltämtern durchgeführt. Ende 2003
waren etwa 76 % der zu bearbeitenden Landesfläche kartiert.
Die Ergebnisse lagen Ende 2004 auch digital vor.
Mit
Beginn der Kartiersaison 2004 wurde die räumliche Vorgehensweise
der Offenland-Biotopkartierung aufgrund der Vordringlichkeit
der Natura 2000-Berichtspflichten umgestellt. Statt
der flächendeckenden kartenblattweisen Abarbeitung von
Landkreisen wurden seither mit wenigen Ausnahmen ausschließlich
FFH-Gebietsflächen bearbeitet. Mit Ablauf des Jahres
konnten so die Offenland-FFH-Lebensraumtypen von 85
% der FFH-Gebiete erfasst werden.
Die
Geländearbeiten der seit 1993 gemeinsam mit der Forstverwaltung
durchgeführten landesweiten Waldbiotopkartierung wurden
2004 in Regie der Thüringer Landesanstalt für Wald,
Jagd und Fischerei abgeschlossen.
Die
Auswertung der abgeschlossenen landesweiten Dorfbiotopkartierung
(1995-1999) liegt als Heft 20/2003 der TLUG-Schriftenreihe
"Naturschutzreport" unter dem Titel "Dorfbiotope in
Thüringen" vor. Vom 13.-15. Mai 2005 wurde in Jena gemeinsam
mit der Fachhochschule Erfurt die bundesweite Fachtagung
"Biodiversität im besiedelten Bereich" durchgeführt,
auf der u.a. die Ergebnisse der Dorfbiotopkartierung
in Thüringen präsentiert werden konnten.
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Großschutzgebiete
(Nationalpark "Hainich", Biosphärenreservate "Vessertal"
und "Rhön", Naturpark "Thüringer Wald", geplante Naturparke
"Kyffhäuser", "Eichsfeld - Hainich - Werratal" und "Thüringer
Schiefergebirge / Obere Saale"): Bei den Großschutzgebieten
gab es im Vergleich zu 2003 keine Veränderungen. Im
Biosphärenreservat "Rhön" wurde allerdings per Erlass
des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz
und Umwelt die Kernzone um weitere nutzungsfreie Flächen
ergänzt. Dies geschah im Rahmen der Evaluierung des
Biosphärenreservates auf der Grundlage der Vorgaben
des Rahmenkonzeptes für Schutz, Pflege und Entwicklung
des Biosphärenreservates "Rhön". Die Kernzone erhöht
sich damit um 4 neue Teilgebiete ("Horn", "Sommertal",
"Umpfen" und "Klosterwald") mit insgesamt ca. 241,58
ha etwa auf die im Rahmenkonzept vorgeschlagene Kernzonenfläche
von 800 ha.
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Foto:
H. Wenzel
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NSG
"Hohe Schrecke"
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Naturschutzgebiete
(NSG): Durch das Thüringer Landesverwaltungsamt
als obere Naturschutzbehörde wurden im Jahr 2004 weitere
fünf NSG endgültig ausgewiesen: NSG Nr. 71 "Brembacher
Weinberge" im Landkreis Sömmerda (122,6 ha), NSG Nr.
337 "Pennewitzer Teiche - Unteres Wohlrosetal" im Ilm-Kreis
und im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt (424,6 ha), NSG
Nr. 378 "Westliche Hainleite" im Landkreis Nordhausen
(941,4 ha), NSG 375 "Hohe Schrecke" im Kyffhäuserkreis
und im Landkreis Sömmerda (3437,3 ha) und NSG Nr. 451
"Kernberge - Wöllmisse" in der kreisfreien Stadt Jena
und im Saale-Holzland-Kreis. Damit verfügt Thüringen
gegenwärtig über 257 endgültig gesicherte NSG mit ca.
41.144 ha (2,5 % der Landesfläche). Das NSG "Hohe Schrecke"
ist jetzt das größte Naturschutzgebiet Thüringens.
Totalreservate
(TR), Refugialflächen (RF), pflege- und bewirtschaftungsfreie
Zonen in NSG: Innerhalb des NSG "Hohe Schrecke"
wurde ein Naturentwicklungsraum (NER) von 634,9 ha ausgewiesen,
in dem eine weitestgehend ungesteuerte Entwicklung der
Biotope und ihrer Lebensgemeinschaften ablaufen soll
(d. h. eine forstwirtschaftliche Bodennutzung ausgeschlossen
ist und nur im Ausnahmefall bestimmte Maßnahmen zugelassen
werden können). Im NSG "Westliche Hainleite" wurden
auf einer Fläche von 106,6 ha Zonen zur besonderen Anreicherung
von Alt- und Totholz festgelegt, in denen eine forstwirtschaftliche
Nutzung ebenfalls verboten ist (außer spezielle, am
Schutzziel orientierte Pflegemaßnahmen). Zusammen mit
der erweiterten Kernzonenfläche im Biosphärenreservat
"Rhön" nehmen rechtsverbindlich festgesetzte bewirtschaftungsfreie
Flächen in Naturschutzgebieten, Biosphärenreservaten
und im Nationalpark "Hainich" insgesamt 4.612 ha ein
(0,29 % der Landesfläche), von denen auf 3.595 ha (0,22
%) auch jegliche Pflegemaßnahmen ausgeschlossen sind.
Landschaftsschutzgebiete
(LSG): Im Jahr 2004 gab es keine Neuausweisungen.
Thüringen hat 58 LSG mit einer Gesamtfläche von ca.
372.453 ha (23,0 % der Landesfläche Thüringens).
Geschützte
Landschaftsbestandteile (GLB), Flächennaturdenkmale
(FND), Naturdenkmale (ND), Geschützte Gehölze (GH):
Nach der Statistik der TLUG Jena gibt es in Thüringen
1344 GLB, FND, flächige ND, ND geologischer und hydrologischer
Art und GH mit einer Fläche von etwa 5.000 ha. In folgenden
Landkreisen und kreisfreien Städten wurden 2004 neue
GLB (einschließlich Novellierung von FND als GLB), flächige
ND ausgewiesen: Eichsfeld (2), Unstrut-Hainich-Kreis
(1), Sömmerda (1), Weimarer Land (3 einstweilige Sicherstellungen),
Weimar (2), Hildburghausen (1), Sonneberg (2), Jena
(2), Saale-Holzland-Kreis (2), Saalfeld-Rudolstadt (1),
Greiz (1).
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Mit
Schreiben vom 28.05.2004 hat das Thüringer Ministerium
für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt auf der Grundlage
eines Beschlusses der Landesregierung vom 27.04.2004
fristgerecht die Nachmeldung der FFH-Gebiete
für Thüringen über das Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit an die EU-Kommission
gesandt. Zusammen mit Berlin, dem Saarland und Sachsen
war damit Thüringen unter den ersten Ländern, die ihre
Nachmeldung abgeschlossen haben. Insgesamt umfasst die
Thüringer Nachmeldung 104 Gebiete bzw. Gebietserweiterungen
mit einer Gesamtfläche von 27.345 ha sowie 47 punktförmige
Einzelobjekte für den Fledermausschutz (die zum Teil
zu Objektgruppen zusammengefasst wurden). Der Anteil
der gemeldeten Landesfläche erhöhte sich dadurch von
8,3 % auf 10,0 %.
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Foto:
H. Wenzel
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NSG "Pfmersgrund"
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Im
Zuge der Nachmeldung wurde die FFH-Gebietskulisse Thüringens
neu gegliedert und auch die Daten in den Standarddatenbögen
der bereits bis zum Jahr 2000 gemeldeten Gebiete auf
den fachlich neuesten Stand gebracht. Dabei wurden Gebiete
zum Teil zu größeren Einheiten zusammengefasst. Einige
Gebiete erhielten neue, kürzere Namen sowie neue EU-Nummern.
Nach ihrer Neugliederung beinhaltet die FFH-Gebietskulisse
jetzt insgesamt 212 FFH-Gebiete und 35 FFH-Objekte bzw.
-Objektgruppen (letztere sind im Sinne der FFH-Richtlinie
auch FFH-Gebiete). Die FFH-Gebiete umfassen insgesamt
161.460 ha.
Nach
der Meldung zweier weiterer Gebiete im Jahr 2003 ("Thüringische
Rhön" und "Werra-Aue zwischen Breitungen und Creuzburg")
hat Thüringen jetzt 11 Europäische Vogelschutzgebiete
mit 45.025 ha (davon sind 22.560 ha gleichzeitig auch
FFH-Gebiet), was einem Anteil von 2,8 % an der Landesfläche
Thüringens entspricht.
FFH-Gebiete
und Europäische Vogelschutzgebiete nehmen zusammen eine
Fläche von 183.925 ha ein (= Fläche der Natura-2000-Gebiete
unter Berücksichtigung der Überlagerung). Das sind 11,4
% der Landesfläche Thüringens.
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| 6
Vertragsnaturschutz in Thüringen |
Im
Jahr 2004 wurde ein Handbuch für "Vertragsnaturschutz
in Thüringen" erstellt. In diesem werden vertragliche
Regelungen zur Vergütung der ökologischen Leistung im
Rahmen des Programms zur Förderung von umweltgerechter
Landwirtschaft, Erhaltung der Kulturlandschaft, Naturschutz
und Landschaftspflege in Thüringen (KULAP), Programmteil
Naturschutz (C), und des Programms zur Förderung von
Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
in Thüringen (NALAP), für die der Naturschutz Verantwortung
trägt, zusammengestellt und mit fachlichen Beiträgen
untersetzt. Das Handbuch bietet eine Gelegenheit, über
die formalen Kriterien der Vertragsgestaltung hinaus
auch beispielhafte Lösungsansätze zur optimalen Durchführung
der Maßnahmen aufzuzeigen.
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72
Flächen wurden im Jahr 2004 untersucht und dem TMLNU
29 neue Wiesenbrütergebiete zur Aufnahme in die KULAP-Förderkulisse
Thüringens empfohlen.
Grundlage
dieser Evaluierung wurden von der TLUG Jena entwickelte
Auswahlkriterien, die eine Vergabe von Fördermitteln
an Landwirte zur Bewirtschaftung von Wiesenbrütergebieten
an einen Mindeststandard regeln sollen.
Entscheidend
ist die Vernässung des Grünlandes, die die ökologische
Voraussetzung für das Vorkommen der Wiesenbrüter darstellt.
Weitere Kriterien für die Flächenauswahl waren
- eine
Mindestgröße von 20 ha,
- die
Bereitschaft der Landwirte Meliorationsmaßnahmen
zu unterlassen und
- eine
naturschutzfachliche Aufwertung der Flächen,
z. B. durch Anlegen von Kleingewässern, durchzuführen.
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72
Flächen wurden im Jahr 2004 untersucht und dem TMLNU
29 neue Wiesenbrütergebiete zur Aufnahme in die KULAP-Förderkulisse
Thüringens empfohlen. Durch intensive Beratung liegt
schon jetzt die Bereitschaft zahlreicher Landwirte vor,
sich am Wiesenbrüter-Programm in den neuen Gebieten
zu beteiligen.
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| 8
Staatliche Vogelschutzwarte Seebach (VSW) |
8.1
Auffang- und Pflegestation sowie Schutzzentrum Seebach
In
die Auffang- und Pflegestation wurden im Jahr 2004 205
heimische pflegebedürftige Vögel aufgenommen. Von diesen
wurden 109 wieder ausgewildert und 9 als Dauerpfleglinge
untergebracht.
Im
Schutzzentrum wurden bisher 72 exotische Vögel (18 Arten)
und 253 Reptilien (32 Arten) art- und verhaltensgerecht
untergebracht. Im Jahr 2004 wurden keine Tiere eingeliefert.
Umfangreiche
Baumaßnahmen im Bereich der Aufnahme beschlagnahmter
bzw. eingezogener Amphibien und Reptilien wurden durchgeführt.
Dabei wurden alle Innenvolieren des Erdgeschosses für
die Aufnahme von größeren Reptilien umgerüstet und im
Obergeschoss entstand eine Aqua-Terrarien-Wand mit 20
Einzelterrarien sowie drei größeren Solitärbecken für
die Aufnahme von Wasserschildkröten bzw. Schlangen.
Dieser
Bereich soll im Jahr 2005 gefliest und fertig gestellt
werden.
8.2
Wissenschaftliche Vogelberingung im Freistaat Thüringen
Die
Beringertagung des Jahres 2004 fand am 13. März in der
Staatlichen Vogelschutzwarte statt. An der Tagung nahmen
42 Beringer von insgesamt 73 Beringern teil.
Von
der Beringungszentrale Hiddensee war der Leiter, Herr
Dr. Köppen, anwesend und stellte sich den Fragen
der Anwesenden. Die Beringungsergebnisse für das Jahr
2003 konnten diskutiert und in Einzelfällen besprochen
werden.
Insgesamt
wurden von 63 aktiven Beringern 20.792 Vögel in 134
Arten zu wissenschaftlichen Zwecken beringt. Die
Beringungsausweise konnten aus finanztechnischen Gründen
nicht neu gedruckt werden und deshalb wurde die Gültigkeit
der Ausweise um ein Jahr verlängert.
Für
das Jahr 2005 sollen neue Lizenzen gedruckt und ausgegeben
werden.
8.3
Ausstellungen und Veranstaltungen in Seebach
Seit
1991 konnten 24.984 Besucher in der Staatlichen
Vogelschutzwarte Seebach begrüßt werden. Die Mitarbeiter
der VSW gestalteten 4 Veranstaltungen innerhalb des
Veranstaltungskalenders der TLUG.
Die
Veranstaltung "Vögel erleben mit allen Sinnen" konnte
mit mehreren Schulklassen zu verschiedenen Zeitpunkten
organisiert werden.
Durch
die Unterstützung des Vereins der Freunde der VSW Seebach
e.V. konnten im Jahr 2004 insgesamt 665 Kinder und
Jugendliche sowie 1.437 Erwachsene durch die Burg
Seebach und den Vogelschutzpark geführt werden bzw.
sie nahmen an Veranstaltungen in der Vogelschutzwarte
teil.
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| 9
Landschaftsplanung und Eingriffsbegleitung |
9.1
Landschaftsplanung
Aufgaben
der Landschaftsplanung in Thüringen
Seit
1976 ist die Landschaftsplanung Bestandteil der Naturschutzgesetzgebung
des Bundes und seit 1993 des Freistaates Thüringen.
Landschaftsplanung findet auf allen Ebenen der Landes-,
Regional- und Bauleitplanung statt.
Alles,
was für die Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes
und der Landschaftspflege erforderlich ist, wird in
den Plänen der Landschaftsplanung dargestellt und erläutert.
Dabei richtet sich die Landschaftsplanung einerseits
an die eigenen Naturschutzbehörden, besonders wenn es
um die traditionellen Interessen des Arten- und Biotopschutzes
sowie der Schutzgebiete geht. Andererseits richtet sie
sich an andere Planungsträger und Verwaltungen, deren
Vorhaben Auswirkungen auf Natur und Landschaft erwarten
lassen.
Die
nachfolgende Übersicht (Tab.1) zeigt die Zuordnung der
Landschaftsplanung zur Gesamtplanung im Freistaat Thüringen.
Tabelle
1: Zuordnung der Landschaftsplanung
zur Gesamtplanung im Freistaat Thüringen
| Planungsträger |
Instrumente
der räumlichen Gesamtplanung |
Instrumente
der Landschaftsplanung |
| Freistaat
Thüringen |
Landesentwicklungsprogramm |
Landschaftsprogramm |
| Planungsregion |
Regionalpläne |
Landschaftsrahmenpläne |
| Gemeinden |
Flächennutzungspläne |
Landschaftspläne
der Landkreise und kreisfreien Städte |
| Teile
des Gemeindegebietes |
Bebauungspläne |
Grünordnungspläne |
Die
Landschaftsplanung informiert umfassend über den Zustand
von Natur und Landschaft. Alle Umweltmedien werden aus
der Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege
hinsichtlich der Funktionsfähigkeit im Naturhaushalt
und der Leistungsfähigkeit für anthropogene Nutzungen
beurteilt.
Den
Landkreisen, kreisfreien Städten und Gemeinden ermöglichen
die Instrumente der Landschaftsplanung, ihre naturschutzfachliche
Situation in größeren Zusammenhängen zu überblicken,
und zwar sowohl in Bezug auf die Flächenqualitäten als
auch in Bezug auf die Schutzgüter Arten und Biotope,
Boden, Wasser, Klima, Luft und Landschaftsbild. Sie
werden durch die Ergebnisse der Landschaftsplanung auch
besser vertraut mit den bestehenden und geplanten Umweltbelastungen
und deren Auswirkungen auf Natur und Landschaft. Städte
und Gemeinden können ihre Chancen und Risiken, die bei
der weiteren flächenverbrauchenden oder flächenbeeinflussenden
wirtschaftlichen und kulturellen Entwicklung auftreten,
besser abschätzen als zuvor.
Zunehmend
verfügen Kreise, Städte und Gemeinden über eine umfassende
naturschutzfachliche Umweltinformation, die für eine
Entscheidungsfindung zur Vermeidung oder Kompensation
von Umweltbeeinträchtigungen von Bedeutung ist.
Die
bei den Naturschutzbehörden vorhandenen landschaftsplanerischen
Informationen vermitteln allen Interessierten Einblicke
in den Zustand von Natur und Landschaft in den jeweiligen
Planungsräumen und informieren über in die Entwicklungsvorstellungen
des Naturschutzes und der Landschaftspflege.
Landschaftsrahmenplanung/Raumordnungsplanung
Zusammenstellung
von digitalen Datengrundlagen:
Im
Rahmen der Landschaftsrahmenplanung wurden die für die
Fortschreibung der Regionalpläne relevanten naturschutzfachlichen
Flächenansprüchen aus digitalen Grundlagen zusammengestellt
, begründet und der oberen Naturschutzbehörde übergeben.
Dabei wurden die Flächenansprüche den Kategorien "Flächen
mit besonderer Bedeutung für Naturschutz und Landschaftspflege"
und "Flächen mit herausragender Bedeutung für Naturschutz
und Landschaftspflege" zugeordnet.
Vorbereitung
des Projektes Kulturlandschaft in der Landschaftsplanung
Erarbeitung
einer Kulturlandschaftsgliederung:
Im Zusammenhang mit der Regulierung der Inanspruchnahme
von Freiraum in den Regionalplänen begann die konzeptionelle
Bearbeitung des Themas Kulturlandschaft. Schwerpunkt
war die Erarbeitung von Grundlagen für die Gliederung
der Kulturlandschaft mit der historisch gewachsenen
dezentrale Siedlungsstruktur.
Fortführung
der Arbeit an der Methodik Landschaftsbildbewertung
in der Eingriffsregelung
Betreuung
einer Diplomarbeit:
Eine für die Ermittlung der Kompensation bei Eingriffen
in das Schutzgut Landschaftsbild in den vergangenen
Jahren erarbeitete Methodik wurde in einer Gruppen-Diplomarbeit
anhand eines Vorrangstandortes für Windenergiegewinnung
der Stadt Jena erfolgreich erprobt.
Biotopverbund
Erarbeitung
der Raumkulisse "Biotopverbund des Landes und der Regionen"
Im Jahr 2004 wurde die Raumkulisse für den landesweiten
und regionalen Biotopverbund einschließlich der grenzüberschreitenden
Verbindungen konzeptionell erarbeitet. Damit wurde die
Grundlage für die nächste Planungsstufe, insbesondere
der artenbezogenen Darstellung verbundener Lebensräumen,
geschaffen.
Gebiete
gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung (Naturschutzgroßprojekte
des Bundes)
Im
Rahmen des "Förderprogramms zur Errichtung und Sicherung
schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstaatlich
repräsentativer Bedeutung" des Bundesministeriums für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit wird in Thüringen
an der Durchführung von drei Naturschutzgroßprojekten
gearbeitet. Dieses Bundesprogramm besteht seit 1979.
Deutschland fördert damit die national bedeutsamen Landschaften
als ein Beitrag zum Schutz besonders wertvoller Lebensräume.
Das Förderprogramm soll die Teile der Kulturlandschaft
sichern und entwickeln, in denen Lebensräumen mit entsprechenden
Tier- und Pflanzenarten von herausragender Qualität
vorkommen.Naturschutzgroßprojekte, die nach diesem Programm
gefördert werden, zeichnen sich aber auch hinsichtlich
ihrer Flächengröße und der regionaltypischen Ausprägung
des Raumes aus.
In
Thüringen gibt es derzeit drei Naturschutzgroßprojekte
(Tabellen 2 bis 4):
Tabelle
2: Naturschutzgroßprojekt "Kyffhäuser"
| Zeitraum: |
1997
bis 2006 |
| Maßnahmentypen: |
Entbuschung
durch Auswurzelung und Erstmahd von Xerothermrasen |
| Schaffung
zusammenhängender Weideflächen für Schafe und Ziegen |
| Freistellung
stark zugewachsener Obstbaumbestände durch Entbuschung
und Erstmahd |
| Durchführung
Obstbaumschnitt an allen vorhandenen Obstbäumen
(Pflegeschnitt bei Obstbäumen-Altbeständen, Erziehungsschnitt
an Jungbäumen; Erhalt eines relativ hohen Totholzanteils
in der Streuobstwiese |
| Nachpflanzung
historisch belegter Obstbaumsorten |
| Mittelwaldähnliche
Bewirtschaftung lichter Laubwaldbestände trocken-warmer
Standorte |
| Sicherung
vorhandener bzw.neu gepflanzter Obstbäume (u.a.
Verbissschutz, stabile Pflockung) |
| Fäll-,
Mäh- und Schnittgutberäumung der Pflegeflächen (mit
Ausnahme des Totholzes) und Entsorgung |
| Flächengröße: |
ca.
265 ha |
Tabelle
3: Naturschutzgroßprojekt "Orchideenregion Jena
- Muschelkalkhänge Mittleres Saaletal"
| Zeitraum: |
1996
bis 2007 |
| Maßnahmentypen: |
Beseitigung
von Schwarzkiefernbewuchs und Laubholzverbuschung
auf Xerothermstandorten |
| Auflichtung
von Waldkiefernbeständen über Trockenrasen |
| Erstmahd,
Entfilzung und Entbuschung von Halbtrockenrasen |
| Freistellung
von Wacholdertriften |
| Aufbau
bzw. Regeneration von Streuobstwiesen |
| Aufbau
von Waldmänteln |
| Förderung
des Laubholzes in Schwarzkiefernbeständen |
| Spezielle
Artenschutzmaßnahmen im Zusammenhang mit Kleingewässern |
| Flächengröße: |
ca.
263 ha |
Tabelle
4: Naturschutzgroßprojekt "Thüringer
Rhönhutungen"
| Zeitraum: |
2002
- 2005
Förderphase
1: Erstellung des Pflege- und Entwicklungsplans
2005 - 2011
Förderphase 2: Umsetzung der investiven Maßnahmen
|
| Maßnahmentypen: |
Ziel
des Vorhabens gemäß dem Bundesamt für Naturschutz
ist der Schutz, der weitere Biotopverbund und die
Pflege und Entwicklung der charakteristischen Biotoptypen
der Vorderrhön. Dazu zählen insbesondere Trockenrasen,
großflächige Basalt-, Röt- und Kalk-Magerrasen,
Wacholderheiden, Steintriften, Kalkscherbenäcker
und Kalk-Flachmoore. In kleineren Bereichen finden
sich thermophile Buchen-, Kiefern- und Eibenwälder.
Das Projektgebiet beinhaltet das größte kolline
bis submontane Magerrasengebiet Deutschlands mit
sehr langen z.T. noch intakten Triftverbindungen
und umfasst den größten Teil der Kalkmagerrasen
der Vorderrhön. Die einzelnen Magerrasen liegen
dabei in einem sehr engen Biotopverbund und zeichnen
sich durch bemerkenswerte Flächengrößen von ca.
50-300 ha aus (z.B. Hohe Geba-Südhang: > 300 ha). |
| Flächengröße: |
ca.
3.500 ha Kerngebiete |
Effizienzkontrollen in den Naturschutzgroßprojekten
"Orchideenregion Jena -Muschelkalkhänge im Mittleren
Saaletal" und "Kyffhäuser"
Betreuung
der 2003 ausgeschriebenen Erfolgskontrolle:
Seit 1996 bzw. 1997 werden in zwei Naturschutzgroßprojekten
des Bundes verschieden biotoplenkende Maßnahmen des
Naturschutzes und der Landschaftspflege durchgeführt.
Um die naturschutzfachliche Wirksamkeit der Maßnahmen
zu belegen und damit den erreichten Nutzen der eingesetzten
Steuergelder nachzuweisen, erfolgt eine auf die Ziele
der Maßnahe gerichtete Kontrolle externer Experten anhand
von Indikatoren im Zeitraum 2004 bis 2006. Danach erfolgt
eine Auswertung der Kontrollergebnisse.
Naturschutzgroßprojekt
"Thüringer Rhönhutungen"
Begleitung
der Erarbeitung des Pflege- und Entwicklungsplans "Thüringer
Rhönhutungen"
Schwerpunkt war die Betreuung der Planungsbüros, die
seit 2003 den Pflege- und Entwicklungsplan für das Großprojekt
erarbeiten. Dabei stand die vom Bundesamt für Naturschutz
geforderte Verknüpfung von naturschutzfachlichen und
betriebswirtschaftlichen Zielen auf konkreten Flächen
in der thüringischen Rhön im Vordergrund.
Grünes
Band
Begleitung
des geplanten Naturschutzgroßprojektes" Grünes Band
Eichsfeld"
Im Bereich der ehemaligen innerdeutschen Grenze konnte
sich aufgrund langjähriger Nutzungsruhe ein zusammenhängendes
Band naturschutzfachlich wertvoller Lebensräume für
Tiere und Pflanzen auf 1.393 km Länge entwickeln. 2004
wurde die Heinz Sielmann Stiftung bei der Vorbereitung
der Beantragung eines Naturschutzgroßprojekte zwecks
Erhaltung und Entwicklung bestimmter Lebensraumqualitäten
des Grünen Bandes betreut und die Mitarbeit in der länderübergreifenden
Arbeitsgruppe aufgenommen.
9.2
Fachinformationssystem Naturschutz (LINFOS)
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©
TLUG
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LINFOS:
Screenshot 1
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Das
Fachinformationssystems Naturschutz (LINFOS) wurde als
Arbeitsinstrument für die Naturschutzverwaltung in Thüringen
entwickelt (Screenshot 1). Die TLUG entwickelte im Jahr
2004 in Zusammenarbeit mit einer Projektgruppe, in der
alle Naturschutzebenen des Landes vertreten sind, Berichte,
Legenden zu Kartendarstellungen sowie vorberechnete
Auswertungen, die in dieser Form immer wiederkehrend
in den Dienststellen benötigt werden. Das Informationssystem
ist seit Dezember 2004 in Betrieb. Jede Naturschutzbehörde
in Thüringen, die Zugang zum Landesdatennetz hat, kann
nach Anmeldung in der TLUG das Programm benutzen.
Die
technische Umsetzung erfolgte auf der Basis von ORACLE
als Datenbanksystem für Sachdaten- und Geoobjekte. Für
die Verwaltung der Geoobjekte wird ein Geodatenserver
eingesetzt. Zur Recherche steht eine für die Nutzer
lizenz- und wartungsfreie Anwendung im Landesdatennetz
zur Verfügung, die unabhängig von der technischen Ausstattung
der Nutzer vollständig auf Servern in der Thüringer
Landesanstalt für Umwelt und Geologie (TLUG) arbeitet.
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©
TLUG
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LINFOS:
Screenshot 2
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Das
Informationssystem bietet den Nutzern eine integrative
Sicht auf alle Daten des Naturschutzes. Das Programm
bindet Daten anderer Fachbereiche und Hintergrunddaten
aus dem zentralen Datenpool der TLUG ein. Der Nutzer
kann eigene digitale Geodaten in die Recherche und die
Ergebniskarten einbeziehen. So genannte Selektoren und
Kriterien erschließen die ganze Fülle der Naturschutz-Fachdaten
im Detail (Screenshot 2). Über eine Vielzahl solcher
Auswahlwerkzeuge erreicht der Nutzer genau die Daten
in kartographischer oder tabellarischer Form, die er
für seine konkrete Aufgabenstellung benötigt. Arbeitskarten
können ausgedruckt werden. Ebenso ist ein Modul zur
Definition von Berichten enthalten. Integrierte Schnittstellen
ermöglichen den Datenexport. Das Informationssystem
erleichtert die bisher zeitaufwändige Bereitstellung
von Daten wesentlich.
Im
Rahmen einer Arbeitsgruppe, an der alle Ebenen der Naturschutzverwaltung
beteiligt sind, wird das FIS Naturschutz konsequent
nach den Bedürfnissen der Nutzer weiterentwickelt.
9.3
Eingriffsregelung
Erstellung
von Arbeitshilfen für die Umsetzung der naturschutzrechtlichen
Eingriffsregelung
Zur
Unterstützung der Naturschutzbehörden bei der Umsetzung
der Eingriffsregelung sind die methodischen Grundlagen
entsprechend der jeweils gültigen Rechtssituation fachlich
zu interpretieren bzw. zu aktualisieren. Im Rahmen einer
vom TMLNU berufenen Arbeitsgruppe ist die TLUG an der
Überarbeitung des Erlasses zur "Umsetzung der Effizienzkontrolle
nach § 8 Abs. 9 ThürNatG" beteiligt. In diesem Zusammenhang
wurde hat die TLUG im Auftrag des TMLNU 2004 begonnen,
eine Handlungsanleitung hinsichtlich der Anforderungen
an die Planerstellung (LBP und LAP) und Empfehlungen
für entsprechende Festlegungen im Zulassungsbescheid
zu erarbeiten.
Stellungnahmen
auf Anfragen der Naturschutzbehörden
Die
fachlichen Anfragen von Naturschutzbehörden zu Eingriffen
in Europäische Schutzgebiete (Natura 2000) bildeten
im Jahr 2004 den Schwerpunkt.
Für
folgende Pläne oder Projekte wurden Stellungnahmen erarbeitet,
um zu klären, ob erhebliche Beeinträchtigungen von Lebensraumtypen
(Anhang I FFH- Richtlinie) und Arten (Anhang II und
IV FFH- Richtlinie) zu erwarten sind und deshalb eine
FFH- Verträglichkeitsprüfung durchzuführen ist bzw.
welche Schutzmaßnahmen in diesem Zusammenhang notwendig
sind:
- Ausbau
der Landstraße L 1007 Flinsberg-Martinsfeld
(Lkrs. Eichsfeld) - FFH-Gebiet
Nr. 20 "Ibenkuppe-Thomasbrücke-Östlicher Westerwald"
- Erlaubnis
Goldwäsche Schwarza (Lkrs. Saalfeld Rudolstadt)
- FFH/SPA-Gebiet
Nr. 153 "Schwarzatal ab Goldisthal mit Zuflüssen"
- B-Plan
Reckenbühl - Gemeinde Kammerforst (Unstrut-Hainich-Krs.)
- FFH-Gebiet Nr. 36 "Nationalpark Hainich"
- Gipsabbau
Winkelberg (Ldkrs. Nordhausen) - FFH-Gebiet
Nr. 6 "Rüdigsdorfer Schweiz- Harzfelder Holz-
Hasenwinkel"
- Gipsabbau
Himmelsberg/ Woffleben (Ldkrs. Nordhausen) -
FFH-Gebiet Nr. 4 "Kammerberg- Himmelsberg- Mühlberg"
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Weitere
Stellungnahmen zu Eingriffsvorhaben wurden zu folgenden
Vorhaben erstellt:
- Ausbau
"Grenzkopfweg" Gemeinde Motzlar (Wartburgkreis)
- Biosphärenreservat
Rhön
- Umweltverträglichkeitsprüfung
Rückbau der Talsperre Krebsbach (Lkrs. Greiz).
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