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Luft
Inhalt
1
Emissionen
2 Immissionen
3 Luftreinhaltepläne
4 Geruchsemissionen
5 Ausbreitung von Luftschadstoffen
6 Wirkungen - Referenzmessprogramm "Allergene
und kanzerogene Luftschadstoffe"
Emissionen
des Straßenverkehrs
Der
zur Ermittlung der vom Straßenverkehr hervorgerufenen
Emissionen als wichtigste Einflussgröße bekannte Kfz-Bestand
der Region (statischer Bestand entsprechend der registrierten
Kfz-Statistik) wurde erfasst und in seiner Zusammensetzung
wie folgt bewertet:
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©
TLUG
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Schadstoff-Emissionen
und Kraftstoff-Verbrauch
|
|
Im
Zeitraum 1993 bis 2004 zeigt sich ein Anstieg des für
Thüringen gemeldeten Kfz-Bestandes auf 142 %. Mit dieser
Entwicklung wurde in Thüringen ein Pkw-Bestand von 533
Pkw/1.000 Einwohner (EW) (Deutschland: 545 Pkw/1.000
EW) erreicht. 12,8 % aller Pkw in Thüringen haben Dieselantrieb,
im gesamten Bundesgebiet sind es 18,4 %. Der Pkw-Bestand
in Thüringen allein hat sich in dieser Zeit um 35,5
% erhöht. Die Anzahl
der nach einem Schadstoffminderungskonzept zugelassenen
Pkw hat gleichfalls kontinuierlich zugenommen. Der Anteil
nicht schadstoffreduzierter Pkw in die Gesamtbilanz
hat sich auf 2,2 % weiter verringert. Der beobachtete
Trend zur Nutzung von Pkw mit größerem Hubraumvolumen
hält unvermindert weiter an. In Thüringen und Deutschland
haben die Anteile der Pkw mit einem Hubraum bis 1.399
cm³ seit 1993 weiter abgenommen, dagegen aber wird eine
weitere Zunahme der Pkw mit einem Hubraum von 1.400
cm³ bis größer 2.000 cm³ festgestellt.
Der
Kfz-Verkehr als Hauptverursacher aller verkehrsbedingten
Emissionen zeigt in Abhängigkeit von der Straßenklasse
ein stark differenziertes Bild, bei dem sich auf Bundesautobahnen
der Kraftstoffverbrauch, die CO2-
und NOx-Emission hervorheben.
Die für den Prognosezeitraum bis 2010 vorgenommenen
Emissionsberechnungen des Straßenverkehrs in Thüringen
stützen sich auf die erwarteten kraftfahrzeugspezifischen
Veränderungen, die Entwicklung der Kraftstoffqualitätität
und die Fahrleistung.
Es
wurde gezeigt, dass der Kraftstoffverbrauch (KV) und
die CO2-Emissionen auf den Autobahnen,
Landesstraßen und insgesamt zunehmen. Bei den übrigen
Luftschadstoffen wird bis 2010 von einer Reduzierung
ausgegangen.
Schadstoffemissionsregister
(EPER, PRTR)
Mit
der Richtlinie 96/61/EG (IVU-Richtlinie) wurde 1996
von der Europäischen Kommission für alle Mitgliedsstaaten
ein gemeinsamer rechtlicher Rahmen zur Verminderung
und Vermeidung der Umweltverschmutzung festgelegt. Sie
bezieht sich auf bestimmte umweltbelastende Kategorien
industrieller Tätigkeiten, die im Anhang I aufgeführt
sind. Damit ein hohes Schutzniveau für die Umwelt erreicht
werden kann, sollen die in Luft, Wasser und Boden freigesetzten
Schadstoffe (Emissionen) sowie anfallende Abfälle vermindert
bzw. vermieden werden. Um die Öffentlichkeit zu informieren,
die Industrie zur Erhöhung ihrer Umweltschutzaktivitäten
anzuregen und Innovationen industrieller Prozesse zu
fördern, ist in Artikel 15 Absatz 3 der Richtlinie u.
a. geregelt, dass die Kommission alle 3 Jahre ein Verzeichnis
der wichtigsten Emissionen und ihrer Quellen veröffentlicht.
Die Mitgliedsstaaten sind zur Übermittlung der dazu
erforderlichen Angaben verpflichtet. Die Einzelheiten
sind in der Entscheidung 2000/479/EG über den Aufbau
eines Europäischen Schadstoffemissionsregisters (engl.
European Pollutant Emission Register
bzw. EPER) festgelegt.
Die
berichtspflichtigen Angaben Thüringer Unternehmen wurden
durch die TLUG zusammengestellt und dem Umweltbundesamt
übermittelt. Das Umweltbundesamt hat die deutschen Ergebnisse
und Auswertungen zur ersten Berichtsperiode (2000 -
2002) sowie ausführliche Informationen zu EPER
im Internet veröffentlicht. Damit werden wesentliche
Schadstoffemissionen erfasster Industriebetriebe, Intensivtierhaltungen
und Deponien öffentlich zugänglich. Die Berichtsdaten
aller Mitgliedsstaaten sind auf den gemeinsamen Internetseiten
der Europäischen Kommission und der Europäischen Umweltagentur
(EEA) abrufbar.
Neben
dem Europäischen Schadstoffemissionsregister wird gegenwärtig
der Aufbau eines weiteren internationalen Schadstoffemissionsregisters
vorbereitet. Das UN-ECE (engl. United Nations Economic
Commission for Europe) - Übereinkommen über den Zugang
zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an
Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in
Umweltangelegenheiten (Aarhus-Konvention) sieht in Artikel
5 Absatz 9 den Aufbau eines landesweiten Systems zur
Erfassung der Umweltverschmutzung in Form einer öffentlich
zugänglichen Datenbank (Pollutant Release and Transfer
Register bzw. PRTR) vor. Darin sollen neben Emissionen
in Luft und Wasser auch Emissionen in den Boden sowie
der Transfer von Abfällen veröffentlicht werden. Ausführliche
Informationen hierzu können auf der PRTR-Seite
des Umweltbundesamtes abgerufen werden.
Anlagen
der Lösemittelverordnung
Die
Verordnung der Bundesregierung über die Begrenzung von
Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen vom 21.08.2001
(31. BImSchV) hat die Richtlinie der Europäischen Union
1999/13/EG in nationales Recht umgesetzt. Die Regelung
umfasst eine Liste von 19 Anlagen mit zugeordneten Tätigkeiten
und spezifischen Anforderungen bei verschiedenen Möglichkeiten
zur Erfüllung mit Reduzierungsplänen. Als Hilfe bei
der Umsetzung hat eine länderübergreifende Arbeitsgruppe
unter Beteiligung der TLUG einen Katalog von Zweifelsfragen
erarbeitet. Mit Fachvorträgen anlässlich des jährlichen
Seminars anlagenbezogener Umweltschutz wurde die bisherige
Überwachungstätigkeit der Thüringer Umweltbehörden unterstützt.
Die
Realisierung der Zielstellungen der 31. BImSchV erfolgt
über Reduzierungspläne. Der Umsetzungszeitraum reicht
von 2001 beginnend für Neuanlagen und unter bestimmten
Bedingungen bis 2013 für Abgasbehandlungsanlagen bei
Altanlagen. Für kleinere Anlagen bieten sich Reduzierungspläne
mit vereinfachtem Nachweis an. Dabei kommen lösemittelarme
Einsatzstoffe zur Beschichtung und Farbgebung von Serienfahrzeugen,
bei Kfz. Reparaturlackierungen, bei der Beschichtung
von Metall- und Kunststoffoberflächen oder Holz- und
Holzwerkstoffen zur Anwendung. Zum allgemeinen Nachweis
der Reduzierungen dient die Aufstellung von Lösemittelbilanzen.
Damit erhalten Anlagenbetreiber und Behörden einen Überblick
über den erreichten Stand.
Die
Bundesregierung hat entsprechend eines Fragenkataloges
vom 27.06.2002 über die Umsetzung zu berichten. Die
Länder sind verpflichtet, die entsprechenden Daten,
die in Thüringen vom Landesverwaltungsamt gebündelt
werden, der Bundesregierung zuzuarbeiten. Dafür sowie
in der täglichen Arbeit zum Vollzug der 31. BImSchV
durch die Thüringer Umweltbehörden leistet die TLUG
fachdienstliche Unterstützung.
Entwicklung
des Bestandes genehmigungsbedürftiger Anlagen
Errichtung
und Betrieb von Anlagen, die schädliche Umwelteinwirkungen
hervorrufen oder die Allgemeinheit und die Nachbarschaft
gefährden können, stehen unter einem immissionsschutzrechtlichen
Genehmigungsvorbehalt. Welche Anlagenarten in diesem
Sinn genehmigungsbedürftig sind, ist in der 4. Verordnung
zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4.
BImSchV) festgelegt. Zuständig für die umweltrechtliche
Überwachung dieser Anlagen sind in Thüringen die Staatlichen
Umweltämter und das Thüringer Landesbergamt (TLBA).
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©
TLUG
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|
Entwicklung
des Anlagen-Bestands
|
|
Zum Stand 2004 waren in Thüringen 3.370 genehmigungsbedürftige Anlagen registriert. Davon sind 183 Anlagen dem Zuständigkeitsbereich des TLBA zugeordnet. Die Entwicklung des Bestandes genehmigungsbedürftiger Anlagen ist Ausdruck der wirtschaftlichen und technischen Entwicklung sowie der rechtlichen Anforderungen an die Genehmigungsbedürftigkeit. Der Anstieg der Anlagenzahl in den Gruppen 2 und 8 ergibt sich, weil im Diagramm erstmalig auch die Anlagen aus dem Zuständigkeitsbereich des Thüringer Landesbergamtes berücksichtigt werden.
Die
Anzahl der zuordenbaren Anlagen ist in den Anlagengruppen
7 (insbesondere Anlagen zur Haltung und Aufzucht von
Tieren) und 8 am größten. Die starke Zunahme der Anlagenzahl
in den Gruppen 7 und 8 ist auf Änderungen der 4. BImSchV
(Anpassung an europäisches Recht) zurückzuführen.
Emissionsuntersuchungen
Energetische
Nutzung von Getreide in Kleinfeuerungsanlagen
Getreide,
Stroh und andere landwirtschaftlich anbaubare Energiepflanzen
sind mit einem beträchtlichen Anteil am gesamten Bioenergiepotenzial
in der Bundesrepublik Deutschland beteiligt. Zur Gestaltung
einer nachhaltigen Energieversorgung, die zum Schutz
des Klimas und zur Schonung der fossilen Energieträger
beiträgt, sollen diese regenerativen Energiequellen
verstärkt erschlossen werden. Das betrifft auch den
Einsatz von Getreide in Kleinfeuerungsanlagen, der in
der Vergangenheit keine allzu große Bedeutung hatte.
Dem standen bisher vor allem die vergleichsweise großen
Anteile an Stickstoff und Asche sowie deren Verschlackungsneigung,
verbunden mit hohen Staubemissionen entgegen. Andererseits
bestand in jüngster Zeit die Notwendigkeit seitens der
Landwirtschaft, witterungsbedingt geschädigtes bzw.
minderwertiges Getreidekorn auch als Brennstoff einsetzen
zu können.
Getreidekorn
ist kein Regelbrennstoff im Sinne der Ersten Verordnung
zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(1. BImSchV). Somit darf Getreidekorn nicht in entsprechenden
Anlagen eingesetzt werden. Für die landwirtschaftlichen
Betriebe ist es jedoch ökonomisch günstiger, dieses
anfallende Getreide selbst energetisch zu verwerten,
als es in anderen externen Anlagen (Anlagen der 4. BImSchV)
mit Kosten verwerten zu lassen. Da die negativen Erfahrungen
bisher einen gewissen Vorbehalt erzeugten, soll ein
Weg zur Verbesserung der Verbrennungsbedingungen und
ggf. einer für Kleinfeuerungsanlagen technisch und ökonomisch
angepassten Abgasreinigungstechnik gefunden werden.
Dieser Weg ist ohne die Einbeziehung von Herstellern
dieser Apparate nicht gehbar.
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TLUG
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Getreide
in Klein-Feuerungsanl.
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|
Erste
Ergebnisse der Emissionsuntersuchungen belegen, dass
bei einer entsprechenden Anpassung der Verbrennungstechnik
auf die brennstoffspezifischen Eigenschaften eine Annäherung
an den bestehenden Staubgrenzwert der 1. BImSchV erfolgt.
Die Einhaltung dieses Grenzwertes, auch mit einer eventuellen
Verschärfung, ist entscheidend für eine positive Argumentation
im Hinblick auf die Einhaltung von Immissionswerten,
bezogen auf Feinstaub in städtischen und ländlichen
Siedlungsgebieten. Die im Zusammenhang mit der Projektbearbeitung
vorgestellte Weiterentwicklung der Verbrennungstechnik
durch einige wenige Anbieter zeigt ein beträchtliches
Verbesserungspotenzial im Hinblick auf eine der Novelle
der 1. BImSchV entsprechenden Grenzwertsenkung auf.
Emissionen
von Ammoniak und Staub aus Tierhaltungsanlagen
Die
Tierhaltung in Deutschland bildet die Grundlage zur
Produktion hochwertiger und gesunder Nahrungsmittel.
Andererseits ist die Tierhaltung auch mit Umweltbelastungen
verbunden, wobei Geruchs-, Ammoniak- und Staubemissionen
aus entsprechenden Anlagen eine wesentliche Rolle spielen.
Die
Richtlinie 96/91/EG des Rates über die integrierte Vermeidung
und Verminderung der Umweltverschmutzung vom 24.09.1996
(IVU-Richtlinie) bestimmt, dass bei Anlagen der Intensivtierhaltung
von Schweinen und Geflügel im Geltungsbereich der Richtlinie
(größer als 40.000 Plätze für Geflügel, größer als 2.000
Plätze für Schweine und 750 Plätze für Sauen) Vorsorge
gegen Umweltverschmutzung insbesondere durch den Einsatz
der "Besten Verfügbaren Techniken (BVT)" zu treffen
ist. Die BVT sollen in sogenannten BVT-Merkblättern
europaweit einheitlich dokumentiert werden. Die dazu
erforderlichen Daten wurden und werden u. a. auch durch
Untersuchungen an Praxisanlagen im Hinblick auf Emissionen
gewonnen. Die Messergebnisse sollen dazu dienen, den
Betreibern und den Behörden Erkenntnisse über die Umweltrelevanz
hinsichtlich der Beurteilung von Gefahren, erheblichen
Nachteilen oder erheblichen Belästigungen für die Allgemeinheit
oder die Nachbarschaft zu verschaffen. Beurteilungskriterien
sind Emissionswerte und -faktoren der TA Luft.
Die
TLUG war und ist in einigen Projekten der komplexen
Untersuchung von Haltungsformen der Intensivtierhaltung
zusammen mit der Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft
(TLL) als Partner für Emissionsuntersuchungen tätig.
Dies war z. B. das Projekt der "Evaluierung alternativer
Haltungsformen für Legehennen" mit Abschluss im Jahr
2004. Untersucht wurden die Emissionen von Ammoniak,
Staub und Feinstaub zu den verschiedenen Jahreszeiten.
Die gemessenen Konzentrationen und Massenströme der
untersuchten Thüringer Anlagen ordnen sich in ihrer
Quantität in das Ergebnisspektrum der bisherigen bundesweiten
Untersuchungen ein.
Tabellen
1 und 2: Emissionen bei Legehennenhaltung im Winter
und im Sommer
Tabelle 1: Feinstaub PM10
|
|
Ausgestalteter
Käfig
|
Voliere
|
|
|
Konzentration
mg/m³
|
Massenstrom
g/h
|
Konzentration
mg/m³
|
Massenstrom
g/h
|
| Winter |
0,7
|
69
|
2,8
|
85
|
| Sommer |
0,6
|
84
|
5,3
|
78
|
Tabelle 2: Ammoniakemissionen
|
|
Ausgestalteter
Käfig
|
Voliere
|
|
|
Konzentration
mg/m³
|
Massenstrom
g/h
|
Konzentration
mg/m³
|
Massenstrom
g/h
|
| Winter |
2,5
|
77
|
28
|
520
|
| Sommer |
-
|
-
|
1,5
|
56
|
Bei
den Untersuchungen an den Stallanlagen der Legehennenhaltung
zeichnet sich die Käfighaltung durch einen im Vergleich
zum alternativen Verfahren niedrigeren Emissionsniveaus
aus.
Eine
umfassende Darstellung der Ergebnisse ist in einem Bericht
der Sächsischen Landesanstalt für Landwirtschaft enthalten.
nach
oben
Luftqualität
Aus
den Messwerten der Messstationen des Thüringer Immissions-Messnetzes
wurden Kennwerte der Luftqualität basierend auf den
neuen EU-Richtlinien (bzw. 22. und 33. BImSchV) ermittelt
und zusammengefasst.
Danach
wird für das Jahr 2004 festgestellt:
- Die
Konzentrationen von Schwefeldioxid und Kohlenmonoxid
liegen sehr weit unter den ab 2005 bzw. 2010
geltenden Grenzwerten.
- An
Messtationen nahe am Verkehr erreichen die Jahresmittelwerte
von Stickstoffdioxid fast bzw. überschreiten
den ab 2010 geltenden Grenzwert.
- Im
Gegensatz zu den Jahren 2002 und 2003 wurden
die ab 2005 geltenden Grenzwerte für Feinstaub
(PM10) eingehalten. Das
ist aber im Wesentlichen nur eine Folge günstigerer
klimatischer Bedingungen.
- 2004
wurden bei Ozon keine Überschreitungen der 180
µg/m³ für 1-Stundenmitelwerte registriert.
|
Das
Informationsangebot zur Luftqualität auf der Homepage
der TLUG wurde Ende 2004 wesentlich erweitert. Neben
den aktuellen Schadstoffkonzentrationen können jetzt
auch alle vorliegenden Monats- und Jahresmittelwerte
in Tabellen oder als Diagramme angezeigt werden. Ebenfalls
neu ist die Bewertung der aktuellen Luftqualität nach
einem an Schulnoten angelehnten Luftqualitätsindex von
"sehr gut" bis "sehr schlecht" (siehe auch hier
hinterlegte Pressemeldung).
Thüringer
Immissionsmessnetz
|

|
|
©
TLUG
|
|
Karte
Immissions-Messnetz
|
|
Das
Thüringer Immissionsmessnetz ist der Kern der Immissionsüberwachung
in Thüringen. Es besteht aus automatisierten Messstationen
mit Datenfernübertragung zur Messnetzzentrale der TLUG
in Jena.
Im
letzten Jahrzehnt haben sich tiefgreifende Wandlungsprozesse
vollzogen. Durch umfangreiche Änderungen in der Emissionsstruktur
und durch neue Erkenntnisse der Weltgesundheitsorganisation
über die Wirkung von Luftschadstoffen (Einführung neuer
Grenzwerte durch EU-Richtlinien) ergaben sich neue Anforderungen
an die Immissionsüberwachung. Nachdem in den 90er Jahren
die Belastungssituation durch hohe Schwefeldioxidkonzentrationen
(Thüringer Smog-Verordnung) gekennzeichnet war, hat
sich die Überwachung in den letzten Jahren auf den neu
als gesundheitsgefährlich erkannten Feinstaub (PM10)
konzentriert. Auch Stickstoffdioxid und Ozon bilden
aufgrund der Relation zu den Grenz- und Zielwerten der
EU für die menschliche Gesundheit und für Ökosysteme
künftig einen Schwerpunkt bei den Messungen. Die Anzahl
der Stationen in städtischen Gebieten konnte aufgrund
der insgesamt deutlichen Verbesserungen der Luftqualität
reduziert werden.
Tabelle
3: Entwicklung von Stationen und Messkomponenten
im Thüringer Immissionsmessnetz
| |
1992 |
1996 |
1999 |
2001 |
2004 |
Plan
2006
|
| Stationen
Gesamtanzahl |
37
|
34
|
35
|
27
|
21
|
17
|
davon
Waldstationen/
ländliche Stationen |
2
|
4
|
5
|
5
|
5
|
5
|
| davon
Verkehrsstationen |
-
|
1
|
2
|
2
|
3
|
3
|
Messkomponenten
gesamt
(ohne Meteorologie) |
66
|
94
|
118
|
128
|
96
|
80
|
|
Schwefeldioxid
|
37
|
34
|
34
|
26
|
9
|
7
|
|
Partikel-Gesamtschwebstaub
|
15
|
23
|
27
|
5
|
4
|
-
|
|
Partikel-Schwebstaub-PM10
|
-
|
-
|
5
|
25
|
19
|
16
|
|
Partikel-Schwebstaub-PM2,5
|
-
|
-
|
-
|
1
|
1
|
3
|
|
Stickstoffoxide
|
4
|
14
|
24
|
27
|
21
|
17
|
|
Kohlenmonoxid
|
7
|
8
|
8
|
10
|
6
|
5
|
|
Ozon
|
3
|
12
|
15
|
21
|
17
|
14
|
|
Benzol
|
-
|
1
|
2
|
2
|
2
|
2
|
|
Ruß
|
-
|
2
|
3
|
11
|
17
|
16
|
Lufthygienische
Belastungsschwerpunkte für Schwebstaub-PM10
und Stickstoffdioxid sind stark durch Kfz-Verkehr frequentierte
Straßenabschnitte (insbesondere Straßenschluchten mit
hohem Lkw-Anteil). In einigen finden zusätzlich zeitlich
befristete Messungen mit mobilen Stationen (1 - 3 Jahre)
statt. Auf der Homepage der TLUG sind detaillierte aktuelle
Messergebnisse mit Beschreibung der einzelnen Stationen
verfügbar.
Sondermessprogramme
Staubniederschlagsmessungen
|

|
|
©
TLUG
|
|
Bergerhoff
Gerät
|
|
Die
Staubbelastung in der Atmosphäre wird durch Messung
von Schwebstaub (Partikel) wie auch von Staubniederschlag
erfasst. Die Staubniederschlagsmessung (Bergerhoff Gerät)
erfasst den Staubanteil, der aus der Atmosphäre auf
den Boden verfrachtet wird.
Die
Messpunktzahl für die Staubniederschlagsuntersuchungen
wurde von 1999 bis 2004 auf Grund der gesunkenen Staubbelastung
von etwa 180 Messpunkten auf ca. 60 Probennahmestellen
reduziert. Gemessen wird derzeit an den Messpunkten
des Thüringer Immissionsmessnetzes über einen Zeitraum
von mehreren Jahren zur Erfassung der Grundbelastung
und des Trends und an Immissionsschwerpunkten zur Abklärung
spezieller Fragen hinsichtlich der Relevanz von Schadstoffbelastungen.
Die
Staubniederschlagsmessergebnisse sowie die der Staubinhaltsstoffe
belegen für das Jahr 2004, dass die Immissionswerte
nach TA Luft an fast allen Punkten eingehalten werden.
Lediglich in Bad Liebenstein unmittelbar am Rand des
Sanierungsgebietes des ehemaligen Leuchtstoffwerkes
wird der Immissionswert für Cadmium noch überschritten.
Der
Trend der letzten zwölf Jahre zeigt, dass die Staubniederschlagsbelastung
insgesamt trotz Schwankungen leicht gefallen ist. Die
Verteilung der Staubniederschlagsbelastung über das
Jahr ist nicht gleich verteilt. Insbesondere im Frühjahr/Sommer
sind relativ hohe Werte, im Winter niedrigere gemessen
worden.
Sondermessungen
Verkehr
Im
Zeitraum vom 01.05.2003 bis 30.04.2004 fanden im Auftrag
der TLUG Immissionsmessungen an 3 Straßen in Erfurt
und einer Straße in Weimar statt. Es wurde Schwebstaub-PM10
mit dem gravimetrischen Messverfahren der DIN EN 12341,
Schwebstaubinhaltsstoffe (lösliche Salze) und Stickstoffdioxid
(Passivsammelverfahren) gemessen.
In
nachfolgender Tabelle sind die wesentlichen Ergebnisse
(Zeitraummittelwerte) enthalten. Zum Vergleich sind
auch die Ergebnisse im entsprechenden Zeitraum der automatischen
Stationen des Thüringer Immissionsmessnetzes der TLUG
(Erfurt, Bergstraße und Weimar, Sophienstiftsplatz)
für PM10 und Stickstoffdioxid
aufgeführt.
Tabelle
6: Ergebnisse Sondermessungen Verkehr 2003/2004
| Straße |
PM10
(µg/m³)
|
Nitrat
(µg/m³)
|
Ammonium
(µg/m³)
|
Sulfat
(µg/m³)
|
Chlorid
(µg/m³)
|
NO2
(µg/m³)
|
Erfurt
Heinrichstraße |
42
|
4,6
|
1,9
|
3,7
|
0,6
|
51
|
Erfurt
Schillerstraße |
31
|
4,0
|
1,8
|
3,4
|
0,4
|
38
|
| Erfurt
Walkmühlstraße |
38
|
4,3
|
1,7
|
3,5
|
0,6
|
49
|
Weimar
Trierer Straße |
36
|
4,2
|
1,7
|
3,9
|
0,5
|
40
|
Erfurt
Bergstraße |
35
|
-
|
-
|
-
|
-
|
48
|
| Weimar
Sophienstiftsplatz |
26
|
-
|
-
|
-
|
-
|
39
|
Ersichtlich
ist, dass in der Erfurter Heinrichstraße eine höhere
Belastung an PM10 und Stickstoffdioxid
als in der Erfurter Bergstraße vorhanden war (weitere
Infos im Abschnitt "Luftreinhaltepläne").
In der Walkmühlstraße und der Trierer Straße waren ähnliche
Konzentrationen wie in der Bergstraße zu registrieren.
Die Gehalte an löslichen Salzen sind in allen 4 Straßenabschnitten
vergleichbar hoch (ca. 20 bis 25 %), wobei Nitrat den
höchsten Anteil mit ca. 12 % besitzt.
Seit
Oktober 2004 arbeitet eine automatische Luftmessstation
der TLUG in der Erfurter Heinrichstraße. Die Ergebnisse,
Stationsbeschreibung und der Vergleich zu aktuellen
Ergebnissen anderer Stationen sind auf der Homepage
der TLUG enthalten.
nach
oben
Mit
der neuen Strategie der Luftreinhalteplanung auf EU-Ebene
ist im nationalen Immissionsschutzrecht nach § 47 Abs.
1 BImSchG bei Überschreitung der Summe aus Grenzwerten
+ Toleranzmarge ein Luftreinhalteplan zu erstellen.
Darin aufgenommene längerfristige Maßnahmen sollen eine
Überschreitung der geltenden Immissionsgrenzwerte verhindern.
Dieser Plan muss der EU-Kommission spätestens zwei Jahre
nach Ablauf des Jahres, in dem die Überschreitung des
Immissionswertes (Grenzwert plus Toleranzmarge) festgestellt
wurde, übermittelt werden.
In
Thüringen hat sich entsprechender Handlungsbedarf nach
den Untersuchungen der TLUG für 2002 und 2003 (Bericht
zur Beurteilung der Luftqualität) nur für die Stadt
Erfurt zu Schwebstaub PM10 ergeben.
Dies bedeutet, dass für die Stadt Erfurt mit festgestellten
Überschreitungen an verkehrsbelasteten Straßenbereichen
mit Schwerpunkt Bergstraße bis zum 31.10.2004 ein Minderungsplan
aufzustellen und von der planaufstellenden Behörde (TLVwA)
der EU-Kommission in vereinheitlichten Formblättern
zu übergeben war. Durch die TLUG wurden wesentliche
Teile der Projektbearbeitung mit der Koordinierung spezifischer
Fachbeiträge und durch Einbeziehung externer Gutachter
übernommen.
Erkennbar
war, dass festgestellte Grenzwertüberschreitungen durch
die lokale Belastung des Kfz-Verkehrs, den stadtbedingten
Beitrag (Mix aus den Emissionen aller Emittentengruppen
des Stadtgebietes) und das regionale Hintergrundniveau
der Immissionsbelastung) hervorgerufen werden. Auf Grund
der gegebenen Emissionsverhältnisse wurde bei der Ursachenanalyse
von der Dominanz straßenverkehrsbedingter Emissionen
ausgegangen und das Netzmodell zum Verkehrsentwicklungsplan
als Basis von Maßnahmemodellierungen genutzt. Mit den
netzfallbezogenen Maßnahmevarianten konnten konkrete
Minderungspotenziale berechnet und beurteilt werden.
Sollten
die langfristigen Maßnahmen nicht ausreichen, die Schadstoffbelastung
ab 2005 auf das vom Gesetzgeber geforderte Maß dauerhaft
zu senken, dann sind kurzfristige Maßnahmen im Rahmen
eines Aktionsplanes aufzustellen. Die unter Mitwirkung
der TLUG erarbeitete Entwurfsfassung des Luftreinhaltplans
Erfurt für die Auslegung zur Öffentlichkeitsbeteiligung
enthält die weiteren Einzelheiten und den zugehörigen
Maßnahmekatalog.
nach
oben
Die
TA Luft enthält zwar keine Regelungen zum Schutz vor
schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geruchsimmissionen,
jedoch Regelungen zur deren Vorsorge. In Thüringen wurde
unter Würdigung der ausgeprägten landwirtschaftlichen
Strukturen eine eigene Geruchs-Immissionsrichtlinie
eingeführt. Nach einer Einführungsphase von 2001 bis
2003 wurde die Richtlinie ab 01.01.2004 als Thüringer
Richtlinie zur Ermittlung und Bewertung von Gerüchen"
(ThürGIRL) in Kraft gesetzt.
Die
ThürGIRL gilt nur für nach der Herkunft eindeutig erkennbare
Geruchsimmissionen und ist auch für gewerbliche Anlagen
unter dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit anzuwenden.
Gerüche werden im Allgemeinen als Belästigung empfunden.
Mit Hilfe von Beurteilungswerten werden bei deren Überschreitung
erhebliche Belästigungen zugeordnet. Im Unterschied
zu Grenzwerten sind die Beurteilungswerte kein Dogma,
sondern grundsätzliche und übliche Bemessungswerte in
der Verwaltungspraxis mit Abweichungen nach unten und
oben im Einzelfall. So werden in dörflich geprägten
Gebieten höhere Geruchsimmissionen aus landwirtschaftlichen
Anlagen akzeptiert.
Mit
der Einführung eines Geruchsmoduls in das TA Luft-konforme
Programm AUSTAL2000 im Herbst 2004 können nun auch Geruchsimmissionen
realitätsgerechter ermittelt werden. Das Programm ist
mit speziellen Anwendungshinweisen im Internet zu finden.
In mehreren Bundesländern wird die überarbeitete und
im Herbst 2004 vom Länderausschuss für Immissionsschutz
als Erkenntnisquelle anerkannte Geruchs-Immissionsrichtlinie
(GIRL) angewandt.
nach
oben
| 5
Ausbreitung von Luftschadstoffen |
Die
Ausbreitung von Luftschadstoffen hängt von Abgasmengen
und Ableitbedingungen sowie den meteorologischen Verhältnissen
im Ausbreitungsgebiet ab. In Immissionsprognosen werden
die Zusatzbelastungen aus Quellen, deren Bau erst geplant
ist, berechnet. Mit Einführung der 22. BImSchV und der
Novellierung der TA Luft sind dabei neue Kennwerte zu
beachten, die nicht nur Jahresmittelwerte, sondern auch
Stundenwerte für definierte Immissionsorte betreffen.
Deshalb
wurde das Rechenprogramm AUSTAL 2000 entwickelt, das
den neuen Anforderungen gerecht wird. Das Rechenprogramm
steht als kostenfreie Lizenz im Internet zur Nutzung
zur Verfügung. Es kann als Standardwerkzeug auch gegliedertes
Gelände und Gebäude im Ausbreitungsgebiet berücksichtigen.
Die Ermittlung von Immissionswerten basiert auf Zeitreihen
der stündlichen Wetterbedingungen, die nun mit Zeitreihen
der Emissionen verknüpft werden können. Mit der Implementierung
einer Modellkomponente AUSTAL2000G können auch Geruchsimmissionen
TA Luft-konform ermittelt werden.
Für
Fälle an Standorten, die durch spezielle meteorologische
Situationen, z. B. starken Regionalwind- und Lokalwindeinfluss
geprägt sind, stehen sachkundigen Anwendern noch komplexere
Strömungs- und Ausbreitungsmodelle zur Verfügung.
Einen
Schwerpunkt bei der Beurteilung der Ausbreitung von
Luftschadstoffen im Jahr 2004 bildeten die Restabfallbehandlungsanlagen.
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Wirkungen - Referenzmessprogramm "Allergene
und kanzerogene Luftschadstoffe" |
Die
BRD hat 1989 die Europäische Charta "Umwelt und Gesundheit"
unterzeichnet. Danach hat jeder Mensch einen Anspruch
auf eine Umwelt, die ein höchst mögliches Maß an Gesundheit
und Wohlergehen ermöglicht. Das Wissen um die Wirkung
von Umwelteinflüssen auf die Gesundheit des Menschen
ist darüber hinaus ein wichtiger Baustein für eine nachhaltige
Entwicklung. Zu diesem Leitbild hat sich Deutschland
1992 auf der UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung
in Rio de Janeiro bekannt.
Wohlbefinden
und Gesundheit werden durch die Umwelt entscheidend
beeinflusst, zumal sich der Mensch vielen äußeren Einflüssen
nicht oder nur in begrenztem Umfang entziehen kann.
Während in den früheren Jahren durch Umweltkatastrophen
wie in Seveso (Italien), Bhopal (Indien) oder Minamata
(Japan) hervorgerufene akute Gesundheitsschäden im Vordergrund
standen, lassen sich heute mehr chronisch beeinflusste
Gesundheitsschäden identifizieren, deren Verlauf bzw.
Schweregrad auch durch anthropogene Umweltschadstoffe
beeinträchtigt werden.
Im
Vordergrund stehen solche bedeutende Krankheitsbilder
unserer Gesellschaft wie
- Allergien,
verursacht hauptsächlich durch PAK, Ruß, Cd,
Hg, Pd,
- Krebs
(Dioxine, PCB, Ruß, PAK, PCP, HCB, Cd, Pb, Pt,
As) und
- Störungen
durch hormonähnlich wirkende (endokrine) Stoffe
auf den Menschen und die Umwelt (Dioxine, HCB,
PCB, PCP, PAK, Cd, Cu, Hg, Pb), die das Wachstum,
die Entwicklung, die Reproduktionsfähigkeit
und das Verhalten negativ beeinflussen können.
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Im
Auftrag des TMLNU führt die Thüringer Landesanstalt
für Umwelt und Geologie seit 1993 ein Dioxin-Messprogramm
durch.
Im
Rahmen dieses Messprogramms wurden in den Medien Luft,
Boden, Sedimente, Aufwuchs und Klärschlamm folgende
Parameter gemessen:
- Dioxine
(PCDD) und Furane (PCDF),
- polychlorierte
Biphenyle (PCB),
- polychlorierte
Phenole (PCPh),
- polychlorierte
Benzole (PCBz),
- polycyclische
aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)
(PAK gehören zu den persistenten organischen
Schadstoffen und werden im Stockholmer Übereinkommen
sowie der EU-Verordnung (Verordnung (EG) Nr.
850/2004) zum Verbot persistenter organischer
Schadstoffe (POPs) geächtet.)
- Schwermetalle
Kupfer, Cadmium, Quecksilber, Blei und die Platinmetalle
sowie Arsen.
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Dieses
Programm wird derzeit in minimierter Form als Referenzmessprogramm
für "Allergene und kanzerogene Luftschadstoffe" an der
Messstelle Erfurt, Krämpferstraße weitergeführt. Die
ermittelten Werte gehen in die Dioxindatenbank des Umweltbundesamtes
(UBA) ein und sind im 3. und 4. Bericht der Bund/Länder-Arbeitsgruppe
Dioxine berücksichtigt. Die Ergebnisse bis 1995 sind
- mit einer Bewertung versehen - auch im Abschlussbericht
"Chloraromaten-Dioxin-Messprogramm des Freistaates Thüringen
1993 - 1995" veröffentlicht.
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