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Boden
und Altlasten
Inhalt
1
Boden
2 Altlasten
1.1
Bodenkundliche Landesaufnahme
Die
bodenkundliche Landesaufnahme hat die Aufgabe für Fragestellungen
und Anforderungen der angewandten Bodenkunde sowie des
Vollzugs der bodenschutzrechtlichen Regelungen notwendige
und vor allem flächendeckende Informationen (Geometrie-
und Sachdaten) in der erforderlichen Qualität sowie
im erforderlichen Darstellungsmaßstab bereitzustellen.
Bodenübersichtskarte
im Maßstab 1: 200 000 (BÜK 200)
Die BÜK 200 weist die räumliche Verbreitung von Leitbodengesellschaften,
gegliedert nach Bodengroßlandschaften und Bodenregionen,
aus. Sie ist aufgrund der Kleinmaßstäbigkeit (Übersichtskarte)
ein erster Schritt zur Bereitstellung notwendiger Informationen.
Die BÜK 200 wird im bundesweiten Verbund durch die Staatlichen
Geologischen Dienste der Länder, in Thüringen durch
die TLUG, erstellt und von der Bundesanstalt für Geowissenschaften
und Rohstoffe (BGR) weiterbearbeitet und gedruckt. Zur
Aufstellung der Leitbodengesellschaften werden in Thüringen
Bodeninformationen aus der Bodengeologischen Karte (BGK),
der Mittelmaßstäbigen Landwirtschaftlichen Standortkartierung
(MMK) und der Forstlichen Standortkartierung (FSK) inhaltlich
verknüpft. Die Geometrien der Legendeneinheiten der
BÜK 200 werden durch räumliche Aggregierung auf der
Basis der bodengeologischen Einheiten abgeleitet.
Im
Jahre 2004 wurde das Blatt CC 5534 Zwickau in Zusammenarbeit
mit Sachsen-Anhalt und Sachsen sowie der thüringische
Anteil des Blattes CC 5526 Goslar im Entwurf fertig
gestellt und der BGR zur Weiterbearbeitung übergeben.
Im Jahr 2005 wird das Blatt Zwickau und das bereits
in 2003 im Entwurf der BGR übergebene Blatt CC 5526
Erfurt gedruckt erscheinen.
Bodengeologische
Konzeptkarte Thüringen (BGKK)
Um
die Aspekte des Bodenschutzes in der Regionalplanung
Thüringens zu berücksichtigen sind u. a. Aussagen zur
Verbreitung und Eigenschaften der Böden im Maßstab 1:100
000 erforderlich. Dazu wurde die BGKK mit den Flächeninformationen
der Mittelmaßstäbigen Landwirtschaftlichen Standortkarte
(MMK) und der Forstliche Standortkarte (FSK) miteinander
verknüpft. Die Verknüpfung der Kartenwerke erfolgte
durch eine Übertragung der Standorteinheiten der MMK
und der FSK in die BGKK durch das Geographische Institut
der FSU Jena und das Institut für Bodenkunde und Standortslehre
der TU Dresden. Dieses abgeschlossene Projekt ist eine
wichtige Voraussetzung für den Aufbau einer Flächendatenbank,
mit der zukünftig flächenbezogene digitale Auswertungen
von Bodenaufnahmen vorgenommen werden können.
1.2
Boden - Dauerbeobachtung
Repräsentanz
des Messnetzes
Die
Zahl der Boden-Dauerbeobachtungsflächen (BDF) in Thüringen
konnte im Jahr 2004 durch die Neueinrichtung von drei
weiteren BDF von 29 auf 32 erhöht werden. Damit sind
nunmehr 77,5 % der Landesfläche durch entsprechend flächenrepräsentative
BDF abgedeckt.
Die
Standortauswahl für die das Messnetz ergänzenden BDF
richtete sich nach Vorgaben der im Jahr 2000 abgeschlossenen
Repräsentanzanalyse (s. Umweltbericht 2003). Bei den
drei Standorten handelt es sich um ausgewählte bodengeologischen
Einheiten (BGE) unter Ackernutzung in Nordthüringen,
die laut Repräsentanzanalyse noch mit einer BDF zu belegen
waren.
Im
Rahmen der Grundinventur wurden gemäß den fachlichen
Vorgaben der Bund-Länder Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz
bodenphysikalische und bodenchemische Untersuchungen
durchgeführt.
Ergebnisse
von Untersuchungen auf Forst-BDF
Ein
Teil der Untersuchungen im Rahmen der Boden-Dauerbeobachtungen
beziehen sich auf den IST-Zustand und die zeitliche
Veränderung der Gehalte an Schwermetallen und organische
Schadstoffen in Oberböden. Waldböden sind hier von besonderem
Interesse, da diese bedingt durch den sog. Auskämmeffekt
der Bäume einem gegenüber Freilandflächen erhöhten Schadstoffeintrag
(nasse und trockene Deposition) unterliegen.
Die
Graphiken zeigen Ergebnisse von Untersuchungen auf Forst-BDF
für organische Schwermetallgehalte der Oberböden. In
den Graphiken wird das Verhältnis der gemessenen Schadstoffgehalte
zu den entsprechenden Vorsorgewerten (VSW) der BBodSchV
(Anhang 2 Nr. 4.1 und 4.2) dargestellt. Dabei ist zu
beachten, dass die VSW für Metalle nur bis zu einem
Humusgehalt der Böden von max. 8 % Anwendung finden.
Die
Ergebnisse zu den organischen Schadstoffgehalten der
Oberböden zeigen, dass - mit nur einer Ausnahme - die
jeweiligen VSW der BBodSchV meist deutlich unterschritten
werden. Von den untersuchten org. Schadstoffen schöpfen
die PCB6 insgesamt, d. h. über alle Forst-BDF, den VSW
am stärksten aus. Bezüglich der Schwermetallgehalte
der Oberböden ist erfreulicherweise festzustellen, dass
die besonders umweltrelevanten Schadstoffe Cd und Hg
an keiner der untersuchten Forst-BDF die entsprechenden
VSW überschreiten. Hinsichtlich der festgestellten Überschreitungen
der VSW für die Elemente Ni und Zn ist darauf hinzuweisen
(BDF LEHE), dass es sich hierbei um Böden mit naturbedingt
erhöhten Hintergrundgehalten handelt und dass diese
aber noch im Rahmen der zu erwartenden Hintergrundgehalte
liegen. Insofern lösen diese Ergebnisse keinen Handlungsbedarf
aus. Lediglich die festgestellten Pb-Gehalte lassen
auf einen relevanten anthropogen bedingten Schadstoffeintrag
schließen.
1.3
Stofflicher Bodenschutz
Gebiete
mit naturbedingt erhöhten Schwermetall-Hintergrundwerten
in Oberböden
Im
Rahmen der Amtshilfe und Auskunftspflicht werden vom
Referat Bodenkunde, Bodenschutz u. a. Informationen
zum Stoffbestand der Böden Thüringens zur Verfügung
gestellt. Insbesondere bei Anfragen im Rahmen von raumwirksamen
Planungsverfahren oder aber auch nach Havariefällen
mit umweltgefährdenden Stoffen geht es häufig um Informationen
zu den sog. Hintergrundgehalten der Böden (der Hintergrundgehalt
setzt sich aus dem natürlichen (geogenen) Grundgehalt
eines Bodens und der ubiquitären Stoffverteilung als
Folge diffuser Einträge in den Boden zusammen).
Diese
Werte werden als Referenzwerte zur Beurteilung einer
möglichen Schadstoffkontamination benötigt. Hierfür
stehen entsprechende digitale Datenbestände zur Verfügung,
welche im Rahmen von Sonderuntersuchungen erhoben wurden.
Für anorganische Schadstoffe kann auf die Untersuchungsergebnisse
des Projektes "Schwermetallgehalte Thüringer Böden (1993
- 1997)" zurückgegriffen werden.
Das
Spektrum der organischen Problemstoffe wird durch Datenbestände
aus folgenden Untersuchungen abgedeckt: "Ableitung von
nutzungsabhängigen Normwerten für organische Schadstoffe
in den Böden des Freistaates Thüringen (1995 - 1997)",
"Ermittlung stofflicher Bodenbelastung mit vermuteter
großflächiger Kontamination im Freistaat Thüringen (1996
- 2000)" und "Chloraromaten-Dioxin-Messprogramm des
Freistaates Thüringen (1993 - 1995 u. 1996 - 2000)".
1.4
Thema "Boden" in der Öffentlichkeit
Wanderausstellung
Gesunde Böden sind nicht nur für unsere Ernährung, sauberes
Trinkwasser oder zur Erholung in der Natur unentbehrlich:
Ohne diese manchmal nur wenige Zentimeter dicke Haut
der Erde wäre Leben wie wir es kennen nicht möglich!
Um
der Öffentlichkeit die Bedeutung und Schutzbedürftigkeit
der unersetzbaren Ressource "Boden" näher zu bringen
und das Bewusstsein für dieses Umweltmedium zu stärken,
wurde - erstmalig im Jahr 2003 - der 5. Dezember von
der Internationalen Vereinigung der Bodenkundlichen
Gesellschaften zum "Internationalen Tag des Bodens"
ausgerufenen. Das TMLNU und die TLUG haben das damit
verfolgte Anliegen mit einer Wanderausstellung zum Thema
"Boden", die seit Ende 2004 an verschiedenen Standorten
zu sehen ist, aufgegriffen und umgesetzt.
Auf
elf Folien werden Themenschwerpunkte wie
- Entstehung
und Bedeutung des Bodens
- charakteristische
Bodenprofile, Bodenbestandteile und Bodenfunktionen
- Gefahren
für den Boden und Bodenschutzziele
- Schutz-
und Überwachungsmaßnahmen
- Bodendauerbeobachtungsflächen
und Bodeninformationssystem
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angesprochen.
Darüber hinaus gibt es weitere Materialien zu sehen
(und anzufassen!), die den Aufbau von Böden verdeutlichen
und eine Anleitung zur praktischen Bestimmung der Bodenarten
geben.
Merkblatt
"Auf- und Einbringung von Materialien in und auf den
Boden"
In Thüringen fallen, wie in den anderen Bundesländern,
jährlich größere Mengen an Bodenaushub und Baggergut
an, welche bei entsprechender Eignung und unter Beachtung
gewisser Rahmenbedingungen auch zur Verbesserung von
Böden oder zur Herstellung durchwurzelbarer Bodenschichten
im Rahmen von Rekultivierungsmaßnahmen und im Garten-
und Landschaftsbau einer sinnvollen Verwertung zugeführt
werden können.
Hierzu
wurde ein Merkblatt erarbeitet, das Hinweise für die
praktische Umsetzung sowie die dabei zu beachtenden
gesetzlichen Regelungen (u. a. § 12 BBodSchV) und sonstigen
Anforderungen gibt.
Bodenschutz in Planungsverfahren
Zur
fachlich-inhaltlichen Konkretisierung der in den Planungs-
und Zulassungsverfahren zu berücksichtigenden Bodenschutzbelange
und für die Ableitung der Erfordernisse zum Schutz des
Bodens vor Beeinträchtigungen ist eine sachgerechte
Beurteilung des Zustandes von Böden und deren Leistungs-
und Funktionsfähigkeit erforderlich.
Dies
betrifft folgende für den Bodenschutz relevante Planungs-
und Zulassungsverfahren:
- gesamträumliche
Planungen
(z.B. Regional- und Bauleitplanung)
- Fachplanungen
mit zugleich bodenschützendem Bezug
(z.B. Landschaftsplanung)
- Fachplanungen
und Zulassungsverfahren mit bodeneingreifendem
Bezug
(z.B. Planfeststellung von Verkehrsvorhaben)
- Verfahren
und Planungen mit Sonderstellung
(z.B. Rohstoffgewinnung, Rekultivierung von
Deponien, Hydrologische Gutachten).
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Die
Erstellung eines Handlungsrahmens zur Einbindung der
Bodenfunktionsbewertung in laufende Planungsverfahren
war deshalb ein weiterer Aufgabenschwerpunkt. Dabei
ist es notwendig, bodenschutzrelevante Themen so aufzubereiten,
dass diese in Form von Bodenfunktionskarten oder Ausweisungen
von schutzwürdigen Böden (Flächen) im Raumordnungskataster
(1 : 25.000) in die jeweiligen Planungen eingebracht
werden können.
Der
räumlichen Planung kommt eine Schlüsselrolle zu, da
mit ihr verbindliche Aussagen und Vorgaben zur späteren
Flächennutzung getroffen und damit die Weichen für eine
Reduzierung der Neuinanspruchnahme von Flächen (Böden)
für Siedlung und Verkehr gestellt werden können.
Im
Rahmen der Beteiligung als TÖB wurden durch das Referat
Boden / Bodenschutz im Berichtszeitraum über 60 Planungsverfahren
bearbeitet, bodenkundliche Sachverhalte beurteilt bzw.
betreffende bodenrechtliche Stellungnahmen abgegeben.
nach
oben
Das
in Thüringen seit Jahren praktizierte Verfahren der
stufenweisen Altlastenbearbeitung entspricht der Vorgehensweise
laut Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) und Bundes-Bodenschutz-
und Altlastenverordnung (BBodSchV).
Die
Altlastenbearbeitung beginnt mit der flächendeckenden
Erfassung aller altlastverdächtigen Flächen (ALVF) und
führt über die einzelnen Erkundungsstufen bis hin zur
deren Sanierung und Überwachung. Nach jeder dieser Bearbeitungsstufen
erfolgt eine Bewertung, welche - abgestimmt auf den
jeweiligen Kenntnisstand - die Art und Dringlichkeit
der weiteren Bearbeitung ermittelt. Gleichzeitig bietet
diese systematische Altlastenbearbeitung die Chance,
sowohl Gefahren für die Schutzgüter abzuwenden als auch
die finanziellen Mittel gezielt und effektiv einzusetzen.
Ausnahmen vom stufenweisen Vorgehen sollten auf die
Abwehr akuter Gefahren beschränkt bleiben.
2.1
Erfassung von Altlasten
Den
rechtlichen Rahmen für die Erfassung von altlastverdächtigen
Flächen bildeten bis zum Inkrafttreten des BBodSchG
am 17.03.1999 die §§ 16 und 17 des Thüringer Abfallwirtschafts-
und Altlastengesetzes (ThAbfAG) vom 31.07.1991. Ab diesem
Zeitpunkt regelt sich die Erfassung nach § 11 BBodSchG
in Verbindung mit § 17 Abs. 1 ThAbfAG (jetzt § 7 Thüringer
Bodenschutzgesetz - ThürBodSchG - vom 16.12.2003). Als
Grundlage der Erfassung gelten die im § 2 Abs. 6 BBodSchG
enthaltenen Definitionen zu altlastverdächtigen Flächen.
Auf
Grundlage dieser Definition wurden unter Mitwirkung
der Landkreise und kreisfreien Städte durch die TLUG
altlastverdächtige Flächen in Thüringen erfasst. 1996
wurde die flächendeckende Erfassung abgeschlossen. Im
Rahmen der Altlastenbearbeitung ergaben sich durch Nachermittlungen,
Präzisierungen hinsichtlich der Altlastenrelevanz oder
der abgeschlossenen Sanierung bereits erfasster Standorte
ständige Änderungen im aktuellen Datenbestand. So wurden
im Jahr 2004 im Rahmen der Untersuchung nach § 9 (1)
BBodSchG 373 erfasste Flächen aus dem Altlastenverdacht
entlassen. Dies betrifft im Wesentlichen Altablagerungen
der Volumenklassen 1 - 1.000 m³ und 1.000 - 5.000 m³,
da durch die Staatlichen Umweltämter in weiteren Kreisen
die behördliche Überprüfung der Altlastenrelevanz für
diese Standorte abgeschlossen wurde.
2.2
Ergebnisse der Altlastenbearbeitung
Die
für die Altlastenbearbeitung zuständigen Bodenschutzbehörden
übermitteln gemäß § 7 Abs. 4 ThürBodSchG der TLUG die
erforderlichen Daten zur Führung des Altlasteninformationssystems.
Damit sind in THALIS aktuelle Informationen zum Bearbeitungsstand
für die einzelnen altlastverdächtigen Flächen bzw. Altlasten
vorhanden. Im Rahmen einer bundeseinheitlich vereinbarten
Altlastenstatistik stellt sich der Bearbeitungsstand
für Thüringen im Berichtszeitraum wie folgt dar:
| Bezeichnung |
Anzahl
|
| Altlastverdächtige
Flächen |
15973
|
| davon
sind |
|
| Altlastverdächtige
Altablagerungen |
4990
|
| Altlastverdächtige
Altstandorte |
10983
|
Altlastverdächtige
Flächen sind solche, die nach den Kriterien des
§ 3 (1) der BBodSchV im THALIS erfasst wurden und für
die die Entscheidung darüber, ob eine Gefährdungsabschätzung
bzw. Untersuchungsanordnungen im Sinne des § 9 BBodSchG
zu fordern ist noch aussteht.
Eine
Gefährdungsabschätzung im Sinne des § 9 BBodSchG ist
im Lauf der Zeit für 2094 altlastverdächtige
Flächen abgeschlossen worden.
Das
Ergebnis einer solchen Maßnahme kann sein, dass die
in den Umweltmedien festgestellte Schadstoffbelastung
Prüfwerte so überschreitet, dass in der Bewertung der
Gesamtsituation vom Vorliegen einer Altlast auszugehen
ist. Dies trifft z. Zt. auf 1174 altlastverdächtige
Flächen zu.
Die
restlichen der genannten Flächen, sind aus dem Altlastenverdacht
entlassen worden, da das Vorliegen einer Umweltgefährdung
sicher ausgeschlossen werden konnte.
Festgestellte
Altlasten sind nach den Maßgaben der §§ 13 - 15 BBodSchG
zu sanieren bzw. unterliegen der behördlichen Überwachung.
Für die Bilanzierung bisher durchgeführter Altlastensanierungen,
wobei es sich in der Regel um längere mehrstufige Verfahrensabläufe
von aufeinander folgenden Untersuchungen und Planungen
handelt, ist die Unterteilung in laufende bzw. abgeschlossene
Vorgänge sinnvoll.
Der
Stand in Thüringen ist folgender:
| Altlasten
in der Sanierung |
372
|
| Sanierung
abgeschlossen |
297
|
| Überwachung |
27
|
Die abgeschlossene Sanierung führte dann für 98
Altlasten zu einer Bewertung, die einen Verbleib im
THALIS nicht mehr erforderlich machte. Für die verbleibenden
576 Altlasten ist eine Sanierung oder Überwachung
bisher nicht angeordnet worden, bzw. wird aus Gründen
der Verhältnismäßigkeit davon abgesehen.
2.3
Thüringer Altlasteninformationssystem (THALIS)
Auskunftserteilung aus der Verdachtsflächendatei
Die
auf der Grundlage von § 17(1) ThAbfAG erhobenen und
in einer Altlastverdachtsflächendatei aggregierten Daten
wurden mit Inkrafttreten des Thüringer Bodenschutzgesetzes
im Jahre 2003 in das an der TLUG geführte Altlasteninformationssystem
überführt. In § 7 ThürBodSchG wurden eindeutige Regelungen
zum Inhalt, zur Nutzung und zur Weitergabe von Informationen
getroffen.
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©
TLUG
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Erteilung
vom Auskünften
(1997-2004)
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Die
Weitergabe von Daten an Behörden und berechtigte Dritte
erfolgt durch die TLUG. Die Datei wird hauptsächlich
im Rahmen von Planungsvorhaben durch zuständige Behörden,
für Verkehrswertermittlungen durch entsprechende Sachverständige
und durch Eigentümer bzw. Kaufinteressenten genutzt
(Diagramm "Erteilung
vom Auskünften 1997-2004").
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