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Abfall
Inhalt
1
Landesabfallwirtschaftliche Planung
2 Abfallbilanz
3 Abfallverwertung
4 Abfallbeseitigung
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Landesabfallwirtschaftliche Planung
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Auf
der Grundlage des § 29 des Kreislaufwirtschafts- und
Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) vom 27.09.1994, zuletzt geändert
durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25.01.2004 sind die
Bundesländer verpflichtet, Abfallwirtschaftspläne für
ihren Bereich nach überörtlichen Gesichtspunkten aufzustellen.
Entsprechend § 9 Abs. 3 des Thüringer Abfallwirtschaftsgesetzes
(ThürAbfG) ist die TLUG für die federführende Bearbeitung
des Landesabfallwirtschaftsplanes (LAWP) zuständig.
Gemäß § 9 Abs. 5 ThürAbfG wird der LAWP in Thüringen
in zwei Teilplänen aufgestellt.
Für
die Erarbeitung des Teilplanes der besonders überwachungsbedürftigen
Abfälle (LAWP TP BüA) wurden berücksichtigt die
- Abfallbilanz
2002, Teil 2 - besonders überwachungsbedürftige
Abfälle,
- Anlagenkapazitäten
für Behandlungs- und Beseitigungsanlagen,
- Studie
zur Prognose des Aufkommens und der Entsorgungskapazitäten
der besonders überwachungsbedürftigen Abfälle.
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Der
LAWP TP BüA wurde im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 51/2004
(S. 2810 bis 2829) veröffentlicht.
Die
vorbereitenden Arbeiten für die Erstellung des LAWP,
Teilplan Siedlungsabfälle (LAWP TP SiA) erfolgte durch
die Erarbeitung eines Formblattes zur Erstellung von
Abfallwirtschaftskonzepten (AWK). Gemäß § 10 der Thüringer
Abfallwirtschaftskonzept- und -bilanzverordnung vom
23.06.2003 sollten die AWK durch die öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträger (örE) erstmalig mittels digitalisierter
Formblätter erstellt werden. Diese Formblätter wurden
durch die TLUG erarbeitet und den örE für die Erarbeitung
ihres AWK und zur Erarbeitung der Prognose der Abfallmengen
auf Datenträger zur Verfügung gestellt.
Auf
der Grundlage des überwiegend als Entwurf vorliegenden
AWK wurden die Arbeiten zum Entwurf des LAWP TP SiA
begonnen. Hierzu wurden die Prognosen der örE zum Aufkommen
der Siedlungsabfälle auf Planungsregionsebene und für
Gesamtthüringen zusammengefasst und die vorliegenden
Informationen zu den verfügbaren Anlagen gebündelt.
Aufgrund
ihrer Mengenrelevanz wurden die Prognosen zum Aufkommen
und den Entsorgungskapazitäten von Bau- und Abbruchabfällen
sowie Abfällen aus der Abwasserbehandlung separat als
Teile eines Werkvertrages durch die Firma ARGUS Statistik
und Informationssysteme in Umwelt und Gesundheit GmbH
aus Berlin in Kooperation mit ABAG- itm GmbH aus Fellbach
erarbeitet.
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| zum
Thema |
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Die
Abfallbilanz Thüringen finden Sie hier
(2,6 MB).
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Gemäß
der Thüringer Abfallwirtschaftskonzept- und -bilanzverordnung
vom 23. Juni 2003 sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
verpflichtet, jährlich Abfallbilanzen zu erstellen,
in denen die anfallenden Abfälle nach Art, Menge und
Herkunft, ihre Verwertung und Beseitigung sowie die
Kosten der Entsorgung dargestellt werden.
Die
jährliche Abfallbilanz enthält Daten, getrennt nach
Siedlungs- und besonders überwachungsbedürftigen Abfällen
(Sonderabfällen). Der Teil I (Siedlungsabfälle) enthält
Angaben über Art, Menge und Herkunft der Abfälle sowie
deren Verwertung und Beseitigung und Entsorgungskosten.
Der Teil II (Besonders überwachungsbedürftige Abfälle)
gibt einen Überblick über Art, Menge und Entsorgungswege
der im Freistaat Thüringen erzeugten und entsorgten
Abfälle, einschließlich der außerhalb Thüringens entsorgten
Mengen.
Das
Gesamtaufkommen an Abfällen und Wertstoffen, das den
öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern in Thüringen
im Jahr 2003 überlassen wurde, betrug 1,668 Mio. t und
ist gegenüber 2002 mit 1,792 Mio. t um 7 % zurückgegangen.
Das Aufkommen an Hausmüll ist in den Jahren 1993 bis
2003 von 291 kg/Einwohner und Jahr kg/(E*a) auf 137
kg/(E*a) zurückgegangen. Die getrennt erfasste Wertstoffmenge
ist im gleichen Zeitraum von 157 kg/(E*a) auf 195 kg/(E*a)
angestiegen.
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Die
Abfallverwertung hat nach den Anforderungen des Kreislaufwirtschafts-
und Abfallgesetzes ordnungsgemäß und schadlos zu erfolgen,
wobei eine möglichst hochwertige Verwertung anzustreben
ist.
Die
Abfallverwertung in Thüringen erfolgt durch ein breit
gefächertes Recyclingsystem. Die Erfassung sowie die
stoffliche Verwertung von nativ-organischen Abfällen
durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger ist
in Thüringen fester Bestandteil der Entsorgungsstruktur.
Auch bei einem weiteren Ausbau der Getrennterfassung
sind die notwendigen Verwertungskapazitäten (Kompostierungs-
und Vergärungsanlagen) vorhanden. Die in den letzten
Jahren in den Kompostierungsanlagen angenommenen und
verwerteten Abfallmengen liegen in der Größenordnung
von 750 bis 800 Tsd. t. Dabei sind die Anteile der einzelnen
Stoffgruppen relativ stabil.
Die
Verwertung der Bauabfälle ist in Thüringen nahezu vollständig
privatwirtschaftlich organisiert. Anhand
des starken Rückgangs des Anteils der Bauabfälle am
öffentlich zu entsorgenden Abfallaufkommen kann auf
das Vorhandensein von ausreichenden Kapazitäten zur
Bauabfallverwertung geschlossen werden.
Die
Altholzentsorgung erfolgt in Thüringen überwiegend durch
thermische Verfahren.
Einen
erheblichen Anteil an der Abfallverwertung in Thüringen
haben die im Südharzrevier zur Haldenabdeckung bzw.
im Untertageversatz genutzten Abfallmengen. Die Entwicklung
der zur Abdeckung der Kalihalden verwerteten Abfallmengen
verläuft für die einzelnen Standorte unterschiedlich,
der Untertageversatz stieg in den letzten Jahren an.
Weitere
wichtige Einsatzgebiete zur Verwertung mineralischer
Abfälle liegen im Straßen- und Landschaftsbau. Zur Beurteilung
der Umweltverträglichkeit der Verwertung Thüringer Massenabfälle
(z. B. Stahlwerksschlacken, Immobilisate) und Erarbeitung
diesbezüglicher vollzugsunterstützender Empfehlungen
wurden seitens der TLUG in den letzten Jahren umfangreiche
Untersuchungen durchgeführt.
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©
TLUG
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Thüringer
Siedlungsabfall-Deponien
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Für
die Beseitigung der nicht verwertbaren Siedlungsabfälle
sind in Thüringen die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
zuständig. Die Beseitigung von Siedlungsabfällen erfolgt
bisher überwiegend unvorbehandelt auf den weitestgehend
nach dem Stand der Technik nachgerüsteten Thüringer
Hausmülldeponien. Diese Ablagerung unvorbehandelter
Abfälle ist gemäß Abfallablagerungsverordnung längstens
bis zum 31.05.2005 zulässig.
Die
auf Hausmülldeponien abgelagerten Abfallmengen gehen
seit 1993 tendenziell zurück. Die Restkapazitäten dieser
inzwischen nach dem Stand der Technik ausgestatteten
Deponien sichern eine Beseitigung von unvorbehandelten
Siedlungsabfällen bis zum Ablauf der Übergangsfrist
der Abfallablagerungsverordnung am 31.05.2005 und bieten
ausreichend Reserven für die zukünftige Abfallbeseitigung.
Zur Beseitigung der Sonderabfälle steht die Sonderabfalldeponie
Aga zur Verfügung.
Tabelle
1: Restkapazitäten Thüringer Siedlungsabfalldeponien
| Deponie |
Ablagerungs-mengen
2004
[kt]
|
Restkapazität
(Stand 01.01.05)
[1.000 m³]
|
Restkapazität
(Stand 01.06.05)
[1.000 m³]
|
| Nordhausen-Nentzelsrode |
75
|
510
|
461
|
| Erfurt-Schwerborn |
81
|
348
|
314
|
| Wipperoda |
35
|
241
|
231
|
| Rehestädt |
39
|
505
|
493
|
| Apolda-Küchelgrube |
134
|
66
|
40
|
| Meiningen-Tongraben |
99
|
157
|
122
|
| Suhl-Goldlauter |
55
|
52
|
48
|
| Mihla-Buchenau |
68
|
200
|
160
|
| Krölpa-Chursdorf |
28
|
148
|
140
|
| Großlöbichau |
215
|
697
|
675
|
| Pößneck-Wiewärthe |
54
|
249
|
220
|
| Gesamt |
883
|
3.173
|
2.904
|
Nach
Abschluss des Ablagerungsbetriebes bedürfen diese Deponien
der Oberflächenabdichtung, Rekultivierung und weiterer
Nachsorgemaßnahmen. Zur verhältnismäßigen Rekultivierung
von Altdeponien mit relativ geringem Gefährdungspotenzial
wurden von der TLUG Empfehlungen erarbeitet, bei deren
Berücksichtigung erhebliche Kosteneinsparungen möglich
werden.
Zur
Gewährleistung der spätestens nach Ablauf der Übergangsfrist
der Abfallablagerungsverordnung erforderlichen Behandlungskapazitäten
wurden Zusammenschlüsse der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
gebildet.
Anlagen
zur Behandlung von Siedlungsabfällen vor der Ablagerung
nach den neuesten Anforderungen des Standes der Technik
bestanden in Thüringen 2004 noch nicht. An der Deponie
Wiewärthe bei Pößneck ist im Jahr 2000 eine Anlage zur
mechanisch-biologischen Restabfallbehandlung in Betrieb
gegangen, die zur Erfüllung der Anforderungen der 30.
BImSchV und AbfAblV ertüchtigt werden soll. Zur Behandlung
der Siedlungsabfälle des Zweckverbandes Abfallwirtschaft
Nordthüringen werden am Standort Nentzelsrode eine mechanische
und eine biologische Abfallbehandlungsanlage errichtet.
Zur
Abfallentsorgung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft
Südwestthüringen sowie der Städte Erfurt, Weimar und
des Landkreises Weimarer Land werden Übergangslösungen
erforderlich, da die geplanten Anlagen in Zella-Mehlis
und Erfurt nicht rechtzeitig verfügbar sein werden.
Die Abfallbeseitigung für die Gebiete der Restabfallzweckverbände
Mittel- und Ostthüringen erfolgt im Rahmen von Dienstleistungsverträgen
in thermischen Abfallbehandlungsanlagen im benachbarten
Sachsen-Anhalt.
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