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Die Recherche unter dieser Plattform, stellt keine Garantie dar, dass das Material der recherchierten Flächen
auch zu den gewünschten Zeitpunkt zur Verfügung steht und genutzt werden kann.
Sie stellt ebenfalls keine
Erlaubnis dar, eigenständig eine Nutzung von recherchierten Flächen durchzuführen (Sammlung von Samen, Mahd etc.).
Wurde eine geeignete Fläche im Kataster gefunden, wenden Sie sich bitte an die zuständige Untere Naturschutzbehörde
(siehe Adressliste). Die Mitarbeiter können helfen, mit den Eigentümern oder Nutzern in Kontakt zu treten und alle weiteren
Schritte einzuleiten.
Mit der Planung und Umsetzung der angestrebten Begrünungsmaßnahme sollten Fachkundige betraut
werden, die in einem engen Austausch mit den Behörden, aber auch den Nutzern und den Eigentümern einer Fläche stehen.
Für die Nutzung des Materials muss i.d.R. eine Ausgleichszahlung vorgenommen werden, welche mit den Eigentümern bzw. Nutzern der Fläche zu verhandeln ist. Als Orientierung können folgende Zahlungen gelten (siehe Kostentabelle).
Allgemein gilt für naturnahe Begrünungsmaßnahmen, dass die optimale Nutzung der Spenderfläche immer Priorität hat, sich also keinesfalls an den Terminen und Ansprüche von geplanten Begrünungsmaßnahmen orientieren kann. Die Planung derartiger Maßnahmen, sollte dem angepasst werden. Das ist zwar etwas schwieriger als eine handelsübliche Saatgutmischung einzusetzen, lohnt sich aber!