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Im Rahmen des vorbeugenden Hochwasserschutzes werden in Thüringen Überschwemmungsgebiete ermittelt. Überschwemmungsgebiete sind als Kernstück des Hochwasser-Flächenmanagements unverzichtbarer Bestandteil des vorsorgenden Hochwasserschutzes. Sie dienen der schadlosen Abführung von Hochwasser und stellen die dafür erforderlichen Retentions- oder Rückhalteräume sowie Flächen für den Hochwasserabfluss zur Verfügung. Sie bilden sich unabhängig von der Flächennutzung bei Hochwasser auf natürliche Weise aus und sollten, wo immer möglich, freigehalten und nicht durch bauliche Anlagen (z.B. Deiche) begrenzt werden. Die Ermittlung der Überschwemmungsgebiete der Unstrut wurde in insgesamt fünf Bearbeitungsabschnitten im Zeitraum von 1999 bis 2006 durchgeführt. Die fachtechnische Abgrenzung der Überschwemmungsgebiete erfolgt auf der Grundlage eines Hochwassers, mit dem durchschnittlich einmal in 100 Jahren zu rechnen ist. Die Festsetzung der Überschwemmungsgebiete wird von der oberen Wasserbehörde im Thüringer Landesverwaltungsamt durch Rechtsverordnungen vollzogen. Der Ermittlung von Überschwemmungsgebieten erfolgt in der Regel in folgenden Arbeitsschritten:
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