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Das autochthone Grünlandsaatgut, welches im Rahmen des Spenderflächenkatasters gewonnen bzw. ausgebracht wird, sollte nur innerhalb der (15) Herkunftsteilgebiete verwendet werden.
Bei der Anwendung der Rahmenlisten kann das Saatgut dagegen auch innerhalb der (5) Herkunftshauptgebiete ausgebracht werden. Somit ist das Saatgut auch über die Grenzen der jeweiligen (3 Herkunfts-)Teilgebiete verwend- bzw. austauschbar.