Parameter | Info | Kennwert | Bemerkung |
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gasförmige Schadstoffe: | |||
Kohlenmonoxid | chem. Formel: CO | Kohlenmonoxid - Anzahl Tage mit Überschreitungen des 8-h-Mittel im Monat | Kurzzeit-Grenzwert für den Schutz der menschlichen Gesundheit von 10 mg/m³ |
Kohlenmonoxid - Anzahl Tage mit Überschreitungen des 8-h-Mittel im Jahr | Kurzzeit-Grenzwert für den Schutz der menschlichen Gesundheit von 10 mg/m³, keine zulässigen Überschreitungen | ||
Ozon | chem. Formel: O3 | Ozon - Anzahl Tage mit Überschreitungen des 1-h-Mittel im Monat | Informationsschwellenwert von 180 µg/m³ |
Ozon - Anzahl Tage mit Überschreitungen des 8-h-Mittel im Monat | Zielwert für den Schutz der menschlichen Gesundheit, bis zu 25 Überschreitungen im Jahr zulässig (anzustreben bis 2010) . | ||
Ozon - Anzahl 1-h-Mittel-Überschreitungen im Monat | Informations-Schwellenwert von 180 µg/m³. | ||
Ozon - Anzahl 1-h-Mittel-Überschreitungen im Jahr | Informations-Schwellenwert von 180 µg/m³. | ||
Ozon - Anzahl Tage mit Überschreitungen des 1-h-Mittel im Jahr | Informationsschwellenwert von 180 µg/m³ | ||
Ozon - Anzahl Tage mit Überschreitungen des 8-h-Mittel im Jahr | Zielwert für den Schutz der menschlichen Gesundheit von 120 µg/m³, bis zu 25 Überschreitungen im Jahr zulässig (anzustreben bis 2010). Beurteilt wird das 3-Jahres-Mittel! | ||
Schwefeldioxid | chem. Formel: SO2 | Schwefeldioxid - Anzahl Tage mit Überschreitungen des Tagesmittel im Monat | Langzeit-Grenzwert für den Schutz der menschlichen Gesundheit von 125 µg/m³ (einzuhalten ab 2005) . |
Schwefeldioxid - Anzahl 1-h-Mittel-Überschreitungen im Monat | Kurzzeit-Grenzwert für den Schutz der menschlichen Gesundheit von 350 µg/m³ (einzuhalten ab 2005) | ||
Schwefeldioxid - Anzahl 1-h-Mittel-Überschreitungen im Jahr | Kurzzeit-Grenzwert für den Schutz der menschlichen Gesundheit von 350 µg/m³, bis zu 24 Überschreitungen im Jahr zulässig (einzuhalten ab 2005) | ||
Schwefeldioxid - Anzahl Tage mit Überschreitungen des Tagesmittel im Jahr | Langzeit-Grenzwert für den Schutz der menschlichen Gesundheit von 125 µg/m³, bis zu 3 Überschreitungen im Jahr zulässig (einzuhalten ab 2005) . | ||
Stickstoffdioxid | chem. Formel: NO2 | Stickstoffdioxid - Anzahl Tage mit Überschreitungen des 1-h-Mittel im Monat | Kurzzeit-Grenzwert für den Schutz der menschlichen Gesundheit von 200 µg/m³, bis 18 Überschreitungen im Jahr zulässig (einzuhalten ab 2010) |
Stickstoffdioxid - Anzahl 1-h-Mittel-Überschreitungen im Monat | Kurzzeit-Grenzwert für den Schutz der menschlichen Gesundheit von 200 µg/m³ (einzuhalten ab 2010) | ||
Stickstoffdioxid - Anzahl 1-h-Mittel-Überschreitungen im Jahr | Kurzzeit-Grenzwert für den Schutz der menschlichen Gesundheit von 200 µg/m³, bis 18 Überschreitungen im Jahr zulässig (einzuhalten ab 2010) | ||
Stickstoffdioxid - Anzahl Tage mit Überschreitungen des 1-h-Mittel im Jahr | Kurzzeit-Grenzwert für den Schutz der menschlichen Gesundheit von 200 µg/m³ (einzuhalten ab 2010) . Begrenzt ist aber die Anzahl 1-h-Mittel, nicht die Anzahl der Tage. | ||
staubförmige Schadstoffe: | |||
Staub/PM10 | Lungengängiger Schwebstaub, Teilchengröße kleiner 10µm. | Staub/PM10 - Anzahl Tage mit Überschreitungen des Tagesmittel im Monat | Kurzzeit-Grenzwert für den Schutz der menschlichen Gesundheit von 50 µg/m³ (einzuhalten ab 2005). |
Staub/PM10 - Anzahl Tage mit Überschreitungen des Tagesmittel im Jahr | Kurzzeit-Grenzwert für den Schutz der menschlichen Gesundheit von 50 µg/m³ (einzuhalten ab 2005). |