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Geräuschmessung vor Ort
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Lärm ist eine der größten und meist unterschätzten Umweltbelastungen für die Menschen. Der Schutz vor Lärm, auch als Ziel der Gesundheitsvorsorge, stellt eine in die Zukunft reichende Aufgabe des Umweltschutzes in den Städten und Gemeinden dar. Standen zu Beginn der 90-er Jahre die Lärmbelastungen durch Industrie und Gewerbe im Vordergrund, ist jetzt insbesondere der Straßenverkehr die Hauptlärmquelle, gefolgt vom Fluglärm und vom Schienenverkehrslärm. Im Laufe der letzten Jahre konnten durch verbesserte Messtechnik viele Lärmemissions- und -immissionsmessaufgaben gelöst werden. Die Messung und Beurteilung von Erschütterungen, elektromagnetischen Feldern und nichtionisierender Strahlung wurden ausgebaut.
Mit der im Jahre 1998 erlassenen neuen TA Lärm für den Bereich Industrie- und Gewerbelärm und § 47 a Bundes-Immissionsschutzgesetz steht für die Lärmminderungsplanung ein modernes rechtliches Instrumentarium zur Verfügung.
Lärmminderungsplanung umfasst eine flächendeckende Ermittlung der Lärmbelastungen, entsprechende Maßnahmenplanung und -realisierung. Thüringen hat diese Aufgabe als Erstes der neuen Bundesländer schon 1991/1992 mit den Schallimmissionsplänen für die Bereiche Verkehrs- und Gewerbelärm in Suhl und Weimar wahrgenommen. Dabei wurden alle Häuser, Straßen, Gewerbeflächen und das Gelände von Karten digitalisiert und die Emissionen rechnerisch ermittelt sowie Ausbreitungsrechnungen vorgenommen. Die Berechnungsmethodik des hessischen Projektionsverfahrens ermöglichte erstmalig, die Betroffenheit der Anwohner in einer kleinräumigen Auflösung fassadengenau zu ermitteln, so dass Prioritätenlisten für die Lärmminderungsplanung entwickelt werden konnten. Diese fortgeschriebenen Pläne sind ein wichtiges Planungsinstrument für die städtebauliche Entwicklung und die Bauleitplanung. Die Erstellung wurde vom TMLNU gefördert, so dass viele Städte des Freistaates Thüringen heute über dieses wichtige Planungsinstrument verfügen. Die TLU hat die Kommunen dabei fachlich begleitet. Die Methoden zur Ermittlung sind verbessert und weiterentwickelt worden., Ziele der weiteren Entwicklung sind die Einbindung dieser Pläne in geographische Informationssysteme.
Zum Schutz vor Baulärm sind spezielle Vorschriften zu beachten. Z. Zt. lässt die EU-Kommission eine umfassende Novellierung der Richtlinie für im Freien betriebene Geräte und Maschinen vorbereiten.
Auch Schutz und Vorsorge vor schädlichen Wirkungen elektrischer, magnetischer und elektromagnetischer Felder gewinnen immer mehr an Bedeutung. Die Europäische Kommission hat im Juli 1999 die "Empfehlung des Rates zur Begrenzung der Exposition der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern (0 Hz bis 300 GHz)" verabschiedet. Die Empfehlung fordert die Länder auf, ihre Bevölkerung über die Wirkungen von und den Schutz vor elektromagnetischen Feldern aufzuklären, im Rahmen nationaler Forschungsprogramme weitere wissenschaftliche Erkenntnisse zu erlangen und der Kommission regelmäßig Erfahrungsberichte vorzulegen.