Freistaat ThüringenThüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie

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Boden - der feste Grund

Das Umweltmedium Boden findet in einer Vielzahl gesetzlicher Bestimmungen Beachtung, und seit März 1998 regelt ein eigenes Gesetz seinen Schutz, da das Schutzgut Boden im Ökosystem eine zentrale Stellung einnimmt und geschädigte Böden nur schwer regenerierbar sind.

In besonderem Maße schützenswert sind die natürlichen Bodenfunktionen:

  • Lebensraumfunktion: Lebensraum für Bodenorganismen; Lebensgrundlage für Menschen, Tiere und Pflanzen,
  • Regelungsfunktion: Filter-, Speicher- und Puffervermögen; Abbau/Umbau von Stoffen, Wärmehaushalt
  • Produktionsfunktion: Produktion von Biomasse, insbesondere von pflanzlichen Stoffen.

Aus Sicht des Menschen überwiegen die Nutzungsfunktionen:

  • Standort für die land- und forstwirtschaftliche Nutzung,
  • Fläche für Siedlung und Erholung,
  • Standort für wirtschaftliche Nutzungen, Verkehr, Ver- und Entsorgung,
  • Rohstofflagerstätte,
  • Archiv der Natur- und Kulturgeschichte.

Durch Nutzung werden Böden verändert, belastet und sogar zerstört. Je nach Beeinträchtigung nimmt die Regenerierbarkeit der Böden ab. Die Anzahl von Schadfaktoren und Vorgängen, die zur Verringerung der Regulationsfähigkeit und zum Verlust von Böden führen können, ist umfangreich und bestimmt im Einzelnen das Vorgehen im Bodenschutz. Die Bodenschutzaufgaben lassen sich in zwei zentralen Aufgabenkomplexen zusammenfassen: Minimierung von problematischen Stoffeinträgen aus Industrie, Gewerbe, Landwirtschaft und Haushalten sowie von land- und forstwirtschaftlichen, die Bodenstruktur gefährdenden Bewirtschaftungspraktiken sowie Schonung des Bodenfonds vor Verbrauch (Versiegelung, Überbauung, naturferne Inanspruchnahme) durch stärkere Berücksichtigung ökologischer Anforderungen bei planerischen Abwägungsprozessen.

Zur Lösung dieser Aufgaben arbeiteten, initiiert durch die TLU, die Landesanstalten für Geologie (TLfG), Landwirtschaft (TLL), Wald und Forstwirtschaft (LAWuF) sowie Umwelt (TLU) auf der Basis abgestimmter Schwerpunkte zusammen. Während die TLfG mit der bodenkundlichen Landesaufnahme eine wichtige Grundlage für den Bodenschutz schafft, bearbeiten TLL und LAWuF den auf die speziellen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen bezogenen Bodenschutz. In der TLU waren im Oktober 1993 die Aufgaben des Bodenschutzes vom Referat Altlasten und Bodenschutz abgetrennt worden, um sie in einem selbständigen Referat zu bearbeiten. Anfang 1998 wurden die Tätigkeitsfelder Boden- und Grundwasserschutz mit Gewinn für die Effektivität der Arbeit in einem Referat zusammengefasst.

Wichtige bundesweit gültige Vorgaben zum Bodenschutz brachte das Gesetz zum Schutze des Bodens mit seinem untergesetzlichen Regelwerk. Es steckt den Rahmen für bundeseinheitliches Vorgehen in der Vorsorge, vor allem aber in der Nachsorge ab. Aufgabe der Länder bleibt, die Bodeneigenschaften und die Bodenbeeinträchtigungen zu erfassen, landesspezifische Grundlagen zu erarbeiten, auf denen passfähige Schutzstrategien und -maßnahmen aufbauen können. Deshalb lag das Schwergewicht der Bodenschutzarbeit in der TLU in den zurückliegenden sieben Jahren auf der Erarbeitung landesspezifischer Grundlagen für den Bodenschutz.

Hintergrundwerte (HGW) werden aus regional oder nutzungsdifferenziert gemessenen Schadstoffgehalten unbelasteter Böden abgeleitet. Sie umfassen den geogenen Grundgehalt und den ubiquitären Eintrag und kennzeichnen den Normalgehalt, d. h den unbelasteten Zustand der Böden. In zwei mehrjährigen, getrennten Projekten wurden HGW für Schwermetallgehalte und organische Schadstoffe erarbeitet.

Mit dem "Schwermetallprojekt" wurden HGW für folgende Elemente abgeleitet:

Antimon (Sb) Chromium (Cr) Quecksilber (Hg)
Arsen (As) Nickel (Ni) Thallium (Tl)
Blei (Pb) Cobalt (Co) Zink (Zn)
Cadmium (Cd) Kupfer (Cu)  

 

Ihren regionalen Charakter erhalten die HGW für Schwermetalle und Arsen durch den Ausweis von Werten für neun Bodenlandschaften und 14 Leitbodengesellschaften sowie für die Ausgangsgesteine der Bodenbildung. In dieser Differenzierung der HGW nach den bodenkundlichen Standortverhältnissen liegt der Wert der Ergebnisse des Projektes. Die Treffsicherheit von Aussagen zu Bodenbelastungen verbessert sich gegenüber der Benutzung bundeseinheitlicher Orientierungswerte (EIKMANN / KLOKE-Werte) erheblich.
Im zweiten Projekt "Ableitung von nutzungsabhängigen Normwerten für organische Schadstoffe in den Böden des Freistaates Thüringen" wurden mit einem landesflächendeckenden 4 x 4-km-Probenahmeraster HGW für in Thüringen relevante organische Schadstoffe erarbeitet. Da Gehalte an organischen Schadstoffen in den Böden nahezu ausschließlich nutzungsbedingten, also anthropogenen Ursprunges sind, wurde nach den Nutzungen als Ackerland, Grünland, Wald-Auflage (O-Horizont), Wald-Oberboden (A-Horizont)differenziert sowie das 50-er und das 90-er Perzentil ausgewiesen.

Für die lokal stärker anthropogen beeinflussten Nutzungsformen wie Überschwemmungsgebiet, Siedlung, Kleingartenanlage, Straßenrand, Bergbau, Fläche mit Klärschlammbeaufschlagung und Verdachtsfläche erschien es nicht gerechtfertigt, HGW abzuleiten. Hier wurden mit dem 10er- und dem 90-er Perzentil Orientierungswerte ausgewiesen, die die in Thüringen vorkommenden Gehaltsspannen charakterisieren.

Für die in Thüringen relevante organische Schadstoffe - Polycyclische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK n. EPA), Benzo(a)pyren (BaP), Hexachlorbenzen (HCB), Hexachlorcyclohexan (HCH und Isomere), Organochlor-Insektizide (( DDX), Polychlorierte Biphenyle (( 7 PCB), Simazin, Atrazin und Kohlenwasserstoffe (KW H 18) wurden Hintergrund- und Referenzwerte erarbeitet. Die Hintergrundwerte für organische Schadstoffe erlauben die nutzungsbedingte Beurteilung des Bodenzustandes und sind, zusammen mit den HGW für anorganische Schadstoffe, eine wichtige Voraussetzung für den Aufbau eines Bodenzustandskatasters.

Anlage Schurf Anlage eines Schurfes mit tiefen- und horizontbezogener Probenahme im Bereich Nauendorf

Die Notwendigkeit eines Monitorings ergibt sich aus den ständigen Veränderungen, denen Böden durch natürliche und Bewirtschaftungseinflüsse unterliegen. Um diese Prozesse erkennen und rechtzeitig nachhaltig reagieren zu können, muss gezielt überwacht werden. Ein Überwachungsinstrument ist die Bodendauerbeobachtung (Abbildung).
Mit der Einrichtung von sechs Bodendauerbeobachtungsflächen (BDF) auf Standorten mit besonderer Belastungsspezifik schuf die TLU 1995/1996 die Voraussetzungen für den Betrieb eines Teilprogramms in der Bodendauerbeobachtung, die außerdem land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen und Referenzmessflächen umfasst. Gegenwärtig wird ein erster Zwischenbericht zur Bodendauerbeobachtung auf Standorten mit besonderer Belastungsspezifik erarbeitet. Er dokumentiert vor allem die Standortaufnahme, die Messflächenhomogenität, die Anlage von Referenzpunkten und das Probenahmeregime. Die ersten Messergebnisse lassen, angesichts der kurzen Laufdauer von fünf bzw. sechs Jahren noch keine gesicherten Trendableitungen zu.

Großflächige Bodenkontaminationen umfassen, verglichen mit Altlastenstandorten, meist größere Flächen mit mäßigen Belastungen. Sie sind i. d. R. nicht grundstücksgenau abgrenzbar und Verursachern nicht konkret zuordenbar. In diesem Jahr wird der mehrjährige Aufbau eines Katalogs großflächiger Bodenkontaminationen (ähnlich dem Altlastenkataster) beendet. Ihm schließt sich, zeitlich zunächst nicht begrenzt, die Bearbeitungsphase der Aktualisierung und Pflege an. Der Katalog hat gegenwärtig einen Bestand von 379 Flächen.

Aufbauend auf geschaffene Grundlagen für den Bodenschutz in Thüringen, erfolgt seit zwei Jahren eine Schwerpunktverlagerung auf die Bearbeitung von Projekten, zur Unterstützung des Vollzuges im Bodenschutz. Ziel dieses Projekts ist, auf der Grundlage der bestehenden Belastungssituation die Empfindlichkeit und die Pufferfähigkeit der Böden Thüringens gegenüber anorganischen und organischen Schadstoffeinträgen zu charakterisieren. Die Beurteilung eines Schadstoffgehaltes durch Listenvergleich mit vorgegebenen Orientierungswerten wird gegenwärtig uniform, also weitgehend ohne Beachtung der Bodeneigenschaften vorgenommen.

Neben Nutzungsfunktionen besitzen Böden schützenswerte natürliche Funktionen, auf die intakte Ökosysteme angewiesen sind. Die landbauliche Nutzung profitiert von diesen Funktionen. Andere Nutzungen bzw. Inanspruchnahmen reduzieren und zerstören sie. Erst wenn ein Instrument zur Bewertung der natürlichen Bodenfunktionen eine Klassifizierung der Schutzbedürftigkeit der Böden ermöglicht, kann z. B. die Bebauung von Böden nach ausschließlich ökonomischen Gesichtspunkten reduziert werden.