Freistaat ThüringenThüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie

Inhalt

Abfallwirtschaft - von der Beseitigung zum Kreislauf

Ziel der Kreislauf- und Abfallwirtschaft ist die nachhaltige Sicherung und Schonung der natürlichen Ressourcen sowie die Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen.
Nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz sind Abfälle in erster Linie zu vermeiden und in zweiter Linie stofflich bzw. energetisch zu verwerten. Abfälle, die nicht vermieden werden können oder deren Verwertung nicht umweltverträglich bzw. wirtschaftlich unzumutbar ist, sind nach dem Stand der Technik zu beseitigen. Die Thüringer Landesanstalt für Umwelt nimmt insbesondere übergeordnete wissenschaftlich-fachliche Aufgaben der Abfallwirtschaft hinsichtlich der Vermeidung, Verminderung und Verwertung von Abfällen sowie der dem Stand der Technik entsprechenden sonstigen Entsorgung wahr und gibt den Behörden fachliche Unterstützung beim Vollzug des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und des dazugehörigen Regelwerkes.

Die TLU stellt unter Berücksichtigung der Abfallwirtschaftskonzepte der Verpflichteten, der Ziele der Raumordnung und der Landesplanung sowie überörtlicher Gesichtspunkte im Benehmen mit den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (örE) den Abfallwirtschaftsplan auf. Der Plan ist mindestens alle fünf Jahre im Benehmen mit den örE fortzuschreiben. Bisher wurde als Grundlage für Verordnungen der obersten Abfallbehörde der Erste Landesabfallentsorgungsplan (1994) aufgestellt und als Landesabfallwirtschaftsplan mit den Teilplänen für Sonder- und Siedlungsabfälle 1999/2000 fortgeschrieben.

Vorraussetzung für die abfallwirtschaftliche Planung ist die Kenntnis der Entwicklung des Abfall- und Wertstoffaufkommens. Entsprechend der Thüringer Abfallmengenbilanz-Verordnung sind von den Entsorgungsträgern jährlich Erhebungen zum Abfall- und Wertstoffaufkommen durchzuführen und bis zum 31. März des jeweils folgenden Kalenderjahres der TLU vorzulegen. Diese wertet die Daten gesondert nach Siedlungs- und Sonderabfällen aus und erstellt die Abfallbilanz für den Freistaat Thüringen.

In Wahrnehmung ihrer übergeordneten wissenschaftlich-fachlichen Aufgaben wirkte die TLU an der Erstellung von folgenden Rechtsvorschriften zu abfallwirtschaftlichen Grundlagen und Planungen mit:

  • Thüringer Abfallwirtschaftsplan Verordnung,
  • Thüringer Abfallmengenbilanzverordnung (AbfMengBil VO),
  • Thüringer Pflanzenabfall-Verordnung (PflanzAbfV),
  • Thüringer Deponieeigenkontroll-Verordnung (ThürDepEKVO),
  • Merkblatt zur Durchführung von Hausmüllanalysen,
  • Verwaltungsvorschrift zum Einsatz und zur Gestaltung von Kompostierungsanlagen.
Müllschleuse Müllschleuse

Zur Anpassung der ursprünglich veranlassten Deponieplanungen an das rückläufige Abfallaufkommen wurden durch die Thüringer Landesanstalt für Umwelt wesentliche Hinweise insbesondere zur kooperativen Nutzung der bereits bestehenden Deponien gegeben. Im Ergebnis der Abstimmungen mit Behörden und Entsorgungsträgern wurde eine Konsensvariante erarbeitet. Bei ihrer Umsetzung können Eingriffe in die Natur zur Schaffung neuer Deponien bzw. Ablagerungsbereiche sowie Unwägbarkeiten hinsichtlich der Finanzierung von Investitionen und der Nachsorge minimiert werden. Gleichzeitig bestehen ausreichend Reserven für Reste- und Ausfalldeponien bis 2010.

Bereits 1992/1993 wurde ein Handbuch zur umweltfreundlichen Beschaffung erarbeitet, das vorwiegend die Verwaltung anspricht. Im Jahr 1995 wurde ein fortschreibungsfähiges Verwerterhandbuch für Thüringen erstellt, das der IHK Südthüringen zur Weiterführung übergeben wurde. Nach praktikablen Möglichkeiten der Anwendung des Verursacherprinzips bei der Bemessung der Abfallgebühren in mehrgeschossigen Wohnanlagen wurde über verschiedene Projekte gesucht, die sich mit dem Einsatz von "Müllschleusen" beschäftigten. Durch den Einsatz von entsprechenden Schleusensystemen (Abbildung 29) konnte die Restabfallmenge aus Haushaltungen in den Versuchsgebieten bis zu 40 % reduziert werden. Damit verbunden konnte eine Steigerung der Wertstoffmengen erreicht werden.

Ein weiteres von der TLU begleitetes Projekt befasste sich mit der Konzipierung abfallarmer Großveranstaltungen, wie z. B. dem Rennsteiglauf oder dem Weimarer Zwiebelmarkt. Mit entsprechenden Konzeptionen lassen sich die Restabfallmengen um 30 bis 80 % reduzieren. Mit dem Ziel der Entlastung von Deponien und der Gewinnung aufbereitungsfähiger Sekundärrohstoffe sind verschiedene Projekte zum selektiven Gebäuderückbau veranlasst worden.

Die TLU ist maßgeblich an der Aufstellung von Richtlinien, Merkblättern und Empfehlungen zum Stand der Technik der Abfallentsorgung beteiligt wie der Aufstellung und Fortschreibung des Deponiemerkblatts, den Empfehlungen zum Vollzug der Thüringer Deponieeigenkontrollverordnung (ThürDepEKVO), den Empfehlungen zur Auswahl alternativer Oberflächenabdichtungssysteme, dem Anforderungsprofil an Anlagen zur mechanisch-biologischen Restabfallbehandlung (MBA-Richtlinie) sowie temporären Abdeckungen.

Allgemeine Verwaltungsvorschriften wie z. B. die TA (Technische Anleitung) Abfall und TA Siedlungsabfall bestimmen Anforderungen an die umweltverträgliche Entsorgung von Abfällen nach dem Stand der Technik und legen Verfahren zur Sammlung, Behandlung, Lagerung und Ablagerung fest. Die Verwaltungsvorschrift über die gesicherte Ablagerung von Abfällen (Deponiemerkblatt) wurde 1992 von der TLU erstellt und 1994 fortgeschrieben. Das Deponiemerkblatt beschreibt die Anforderungen an die Errichtung, den Betrieb, und die Stilllegung von Deponien und bildet die fachliche Grundlage für Planungen und Behördenentscheidungen.

Als wichtiges Projekt zum Stand der Technik wird gegenwärtig eine Methodik zur Bewertung von Immobilisierungsverfahren erstellt. Weiterhin werden in Kooperation mit der Bauhaus-Universität Weimar Untersuchungen zum Langzeitverhalten von alternativen Oberflächenabdichtungen von Hausmülldeponien durchgeführt. Auf Grund der hohen Kosten sowie der relativ geringen Verformbarkeit wurden in Thüringen für setzungsempfindliche (Alt-) Hausmülldeponien mit teilweise geringem Gefährdungspotential anstelle der gemäß den abfallwirtschaftlichen Vorschriften obligatorischen Kombinationsabdichtung aus Kunststoffdichtungsbahn (KDB) und mineralischer Dichtung bisher überwiegend alternative Abdichtungssysteme geplant und zugelassen.
Bei diesen von der Regelabdichtung abweichenden Abdichtungssystemen sowie alternativen Bestandteilen dieser Systeme fehlen häufig Nachweise bezüglich ihrer Langzeitbeständigkeit, Systemleistungen bzw. der gleichwertigen Einhaltung der für die Regelbestandteile geltenden Material- und Prüfanforderungen. Falls diese Nachweise mit der Planung nicht vorgelegt werden können, sind sie mittels langfristiger Messprogramme nach den Vorgaben der TLU unter dem Vorbehalt der ggf. notwendigen Ergänzung des Systems zu erbringen. Die daraus resultierenden Auflagen werden dann Bestandteil der Rekultivierungsanordnung.

Zur Verarbeitung von Deponiedaten wird durch die TLU ein integriertes System unter Nutzung vorhandener fachspezifischer Datenverarbeitungssysteme aufgebaut, das über das Landesdatennetz von den Umweltbehörden genutzt werden kann. Ein weiterer Baustein des im Aufbau befindlichen Abfallwirtschaftsinformationssystems ist die Erfassung der Abfallmengen sowie der Kosten der Abfallentsorgung. Die Ergebnisse der Auswertung dieser Datenbanken fließen in die jährlichen Ergebnisse der "Abfallbilanz Thüringen" ein und bilden die Grundlage für die Aufstellung des Landesabfallwirtschaftsplans.

Zukünftige Projekte konzentrieren sich auf die Entwicklung von Methoden zur Beurteilung der Umweltverträglichkeit von Abfällen auf unterschiedlichen Entsorgungswegen. Dabei soll das Instrument "Ökobilanz" in enger Zusammenarbeit mit anderen wissenschaftlichen Institutionen einbezogen werden. Das Ziel besteht darin, insbesondere für die Vollzugsbehörden Entscheidungsgrundlagen zu erarbeiten, um die Schadlosigkeit und Hochwertigkeit spezieller Abfallentsorgungsverfahren bewerten zu können.