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Herstellung der Durchgängigkeit
Viele Thüringer Flüsse und Bäche erreichen das von der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie geforderte Ziel des guten Zustandes nicht. Eine wichtige Ursache besteht im Fehlen der gewässertypischen Fischfauna auf Grund der mangelnden Durchgängigkeit und Vernetzung der Gewässer. Wehre, Sohlenabstürzen, Wasserentnahmen und Wasserkraftanlagen verhindern die natürlichen Wanderungen der Fische und Kleinlebewesen. Allein in den Thüringer Gewässern 1. Ordnung befinden sich über 600 solcher Querbauwerke. Obwohl in den letzten Jahren an vielen dieser Anlagen die Passierbarkeit hergestellt wurde, sind noch zahlreiche Wanderhindernisse zu beseitigen. In Vorbereitung auf diese umfangreiche Aufgabe wurde ab dem Jahr 2004 unter anderem das
Modellvorhaben "Verbesserung und Vernetzung aquatischer Lebensräume" durchgeführt. Die in diesem Projekt gewonnenen Kenntnisse und Erfahrungen im Werraeinzugsgebiet bilden eine solide Grundlage für die weitere Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen in ganz Thüringen.
In den letzten Jahren haben sich der Kenntnisstand und auch der Stand der Technik bei Maßnahmen zur Herstellung der Durchgängigkeit der Gewässer ständig weiterentwickelt. Das betrifft die Gewährleistung der stromauf und stromab gerichteten Wanderungen der Gewässerfauna einschließlich des Fischschutzes an Wasserentnahmen/Wasserkraftanlagen sowie die durch Querbauwerke verursachte Beeinträchtigung der Gewässer durch Stau- und Ausleitungsstrecken. Um eine konsequente und einheitliche Umsetzung der gewonnenen Kenntnisse und Erfahrungen bei den zu realisierenden Maßnahmen zur Herstellung der Durchgängigkeit (Maßnahmenprogramm WRRL) zu gewährleisten, wurden die aktuellen fachlichen Anforderungen zusammengestellt und auf die Bedingungen in den Thüringer Gewässern übertragen. Sie wurden von der TLUG erarbeitet und mit dem TMLFUN und dem TLVwA abgestimmt.
Die
Fachlichen Anforderungen zur Herstellung der Durchgängigkeit in Thüringer Gewässern enthalten die grundsätzlichen Anforderungen, in den beiden Anhängen A und B wurden die fachlichen Anforderungen zur Herstellung der flussaufwärts und der flussabwärts gerichteten Durchgängigkeit, der Fischschutz- und Fischabstiegsanlagen detailliert erläutert und mit Beispielen belegt.
Diese fachlichen Anforderungen werden von der TLUG als einheitliche Grundlage sowohl bei der Planung und Umsetzung von Baumaßnahmen an den landeseigenen Querbauwerken in den Gewässern 1. Ordnung als auch in den fachtechnischen Stellungnahmen in wasserrechtlichen Verfahren angewendet. Sie stehen darüber hinaus den Unteren Wasserbehörden als Hilfestellung im Rahmen ihrer fachlichen Bewertung zur Verfügung.
Erläuterungen und Beispiele zur Herstellung der flussaufwärts gerichteten Durchgängigkeit
Erläuterungen und Beispiele zur Herstellung der flussabwärts gerichteten Durchgängigkeit, der Fischschutz- und Fischabstiegsanlagen
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