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Der gezielte Aufbau der abwassertechnischen Infrastruktur wurde im Freistaat Thüringen in den vergangenen Jahren sukzessive fortgeführt. Die Umsetzung der EG-Kommunalabwasserrichtlinie und damit der Anschluss von Ortschaften mit mehr als 2.000 Einwohnerwerten an kommunale Kläranlagen hatte dabei absolute Priorität und gilt mittlerweile als erfüllt.
Seit 1991 wurden die Zweckverbände und Gemeinden als kommunale Aufgabenträger der Abwasserentsorgung hierbei mit ca. 1,5 Mrd. Euro Fördermitteln unterstützt. Heute sind ca. 70 % der Bevölkerung an mehr als 600 kommunalen Kläranlagen angeschlossen.
Zukünftig gilt es, den Anschlussgrad an die errichteten Kläranlagen weiter zu erhöhen und auch in kleineren Orten eine ordnungsgemäße Abwasserentsorgung zu gewährleisten. Dabei wird die weitere Unterstützung des Freistaats am Gewässerschutz und hierbei vor allem an den Erfordernissen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie ausgerichtet sein.
Neben dem Anschluss an zentrale oder ortsnahe Kläranlagen wird in kleineren, nur mit Aufwand zu erschließenden Orten auch die dauerhafte Entsorgung über vollbiologische Kleinkläranlagen bzw. Gruppenlösungen verstärkt in den Fokus rücken.