Freistaat ThüringenThüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie

Inhalt

Maßnahmenprogramme

Zum fristgerechten Erreichen der Umweltziele sind Maßnahmen erforderlich, die für jede Flussgebietseinheit bis 2009 in Maßnahmenprogrammen zusammengefasst werden müssen. Die Maßnahmen sind innerhalb der Flussgebietseinheiten abzustimmen. Die Auswahl und Kombination erfolgt dabei unter den Gesichtspunkten von Wirksamkeit und Kosten. Die Maßnahmenprogramme sind gemeinsam mit den Bewirtschaftungsplänen alle sechs Jahre zu aktualisieren und finden in zusammengefasster Form in den Bewirtschaftungsplänen Eingang.

Zur Umsetzung der in den Gewässerrahmen- bzw. Maßnahmenplänen festgelegten Maßnahmen an den Gewässern besteht künftig ein höherer Bedarf an Planungsgrundlagen für Dritte, z. B. Unterlagen zur Maßnahmenlenkung für die Gewässerunterhalter an Gewässern II. Ordnung. Für die Erarbeitung dieser wasserwirtschaftlichen Grundlagen ist die TLUG gemäß § 104 ThürWG zuständig. Um diese Grundlagen erarbeiten zu können, stehen der TLUG für die einzelnen Fragestellungen leistungsfähige Instrumente, z. B. Fachinformationssysteme zur Verfügung.