

Springen Sie direkt zu einem der folgenden Seitenbereiche:
|
| Hochwasser der Saale im April 1994 im Gewerbegebiet Göschwitz |
Entsprechend gesetzlicher Grundlagen und Vorschriften ist der Hochwasserwarn- und -meldedienst in Thüringen geregelt. Dazu gehören u.a. die Thüringer Verordnung zur Einrichtung des Warn- und Alarmdienstes zum Schutz vor Wassergefahren (ThürWAWassVO) und die Hochwassermeldeordnung (HWMO).
In der Hochwassermeldeordnung ist die Herausgabe von Hochwassermeldungen und Hochwassernachrichten verbindlich geregelt. Auch sind hier die 52 Thüringer Hochwassermeldepegel mit ihren Richtwasserständen für den Meldebeginn und für die Alarmstufen 1 bis 3 benannt. Die festgelegten Hauptaufgaben einschließlich der Vorgaben zur Steuerung von ausgewählten Hochwasser-Rückhaltebecken und Talsperren werden durch die Hochwassernachrichtenzentrale Thüringen (HNZ) an der TLUG wahrgenommen.
Für die Arbeit der Hochwassernachrichtenzentrale ist das im Jahr 1997 im Auftrag der TLUG entwickelte und ständig entsprechend gestiegener Anforderungen verbesserte Computersystem "Kommunikationssystem für Hochwassernachrichten und Wetterdaten (KsHwW)" von großer Bedeutung. Über dieses System, das tagtäglich im Einsatz ist, erfolgt der Austausch vom Wetterdaten mit dem Deutschen Wetterdienst (DWD) sowie die Verteilung der von zentraler Stelle in der TLUG abgefragten Pegeldaten. Der Datenverkehr bzw. die Informationsweitergabe ist dabei als Datei, Fax, E-Mail oder auch per Handy (z.B. für Wetterwarnungen) möglich. Im Hochwasserfall wird von der HNZ über das KsHwW die automatisierte Herausgabe und Verteilung von Hochwassermeldungen der Pegel und von Hochwassernachrichten entsprechend der gesetzlichen Vorgaben ausgelöst. Die festgelegten Empfänger innerhalb und außerhalb Thüringens erhalten dann per Fax die Informationen.
Als Informationsquellen zum Hochwassergeschehen für die Öffentlichkeit dienen:
| |
| |
| 0180 500 300 4 |
| |