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Obwohl es bereits seit den fünfziger Jahren Überwachungsaktivitäten wegen des radioaktiven Fallouts der oberirdischen Atomwaffenversuche gab, war letztendlich der Reaktorunfall in Tschernobyl (Ukraine) Ende April 1986 das strahlenschutzrelevante Ereignis, das die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung zum vorsorgenden Schutz der Bevölkerung im Falle einer weiträumigen Erhöhung der Umweltradioaktivität infolge nuklearer Unfälle oder anderer radiologischer Notstandssituationen offenkundig machte. Das Gesetz ist die Antwort auf die Erfahrungen, die im Zusammenhang mit der Bewältigung der radioaktiven Auswirkungen dieses Ereignisses gemacht wurden. Es wurde erkannt, dass bis dahin angewandte Messverfahren zu vereinheitlichen waren sowie gesetzlicher Regelbedarf für die Zuständigkeiten auf den Gebieten Überwachung, Bewertung und Empfehlung von Maßnahmen zur Strahlenschutzvorsorge bestand, um der Bevölkerung in einem radiologisch relevanten Ereignis künftig einheitliche Informationen und Verhaltensempfehlungen zur Minimierung der Strahlenexposition geben zu können. Am 19. Dezember 1986 wurde das "Gesetz zum vorsorgenden Schutz der Bevölkerung gegen Strahlenbelastung - Strahlenschutzvorsorgegesetz" von der Bundesregierung verabschiedet.
Das Strahlenschutzvorsorgegesetz bezweckt den Schutz der Bevölkerung
Es regelt: