Freistaat ThüringenThüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie

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Maßnahmen zum Schutz vor erhöhten Radon-Konzentrationen in Wohngebäuden

Maßnahmen zum Schutz vor erhöhten Radon-Konzentrationen in Wohngebäuden

Ursache für das Vorkommen von Radon in Häusern ist hauptsächlich das im Boden gebildete Radon aus dem im Gestein vorhandenen Radium (Zerfallsprodukt des Uran).  Das Radon dringt durch Wegsamkeiten (z.B. Spalten,  Fugen , Durchführungen, Risse, ...  in den Keller und von dort in die Wohnräume ein, in denen es sich anreichern kann.

Ungenügende Raumlüftung, die vor allem aus Gründen der Energieeinsparung immer öfter zu beobachten ist, stellt eine wesentliche Ursach für hohe oder erhöhte Radonkonzentration in Wohn-, Aufenthalts und Arbeitsräumen dar.

Bereits die Gewährleistung allgemeiner raumlufthygienischer Standards (Luftwechselrate 0,4 -0,6) sorgt in den meisten Fällen für sehr deutliche Reduzierungen der Radon-Innenraumluft-Konzentration bzw. beugt erhöhten Radonwerten in sehr vielen Fällen effektiv vor.  Eine ausreichende Reduzierung der Radon-Konzentration kann oft schon mit so einfachen Maßnahmen wie kurzes, intensives Lüften (Stoßlüften) erreicht werden.

Als Entscheidungsgrundlage für Maßnahmen sollten Ergebnisse von Langzeitmessungen dienen. Die Messdauer sollte mindestens 6 Monate, besser ein Jahr betragen. Kurzzeitmessungen (Messzeit von wenigen Stunden oder Tagen) sind im Allgemeinen für Sanierungsentscheidungen nicht geeignet.

Zur Unterbrechung von Eintrittspfaden des Radons aus dem Gebäudeuntergrund in die Häuser ist beim Neubau das Einbringen einer gegenüber dem Baugrund durchgängig radondichten Schicht, die auch die Wände einbezieht, effektiv und preiswert. In bestehenden Häusern ist diese Maßnahme oft nur begrenzt möglich oder technisch sehr aufwendig. Außer der bereits erwähnten Raumlüftung erfordern alle anderen Verfahren in der Regel eine fundierte Situationsanalyse und fachliche Beratung.

Der Erfolg durchgeführter Sanierungsmaßnahmen sollte ebenfalls durch Langzeitmessungen überprüft werden.

Zur eingehenden Information ist das Radon-Handbuch Deutschland (Stand September  2010) zu empfehlen. Dieses kann über den Herausgeber, das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Rekatorsicherheit, PF 120629 in 53048 Bonn  bezogen werden.

Die Durchführung erforderlicher Sanierungsmaßnahmen liegt in der Verantwortung der Eigentümer der betroffenen Wohnhäuser.