

Springen Sie direkt zu einem der folgenden Seitenbereiche:
Prüf-/Kalibrierstrahler für die Radioaktivitäts¬messtechnik und Messgerät zur Kontrolle der Oberflächenkontamination
|
Die langlebigen Radionuklide des Urans und Thoriums sowie des Kaliums gehören zu den Elementen, die seit der Erdentstehung Bestandteil der Erdkruste sind. Somit war und ist der Mensch ständig von Radioaktivität umgeben. Radioaktivität ist also ein normaler Bestandteil unseres Lebens.
Radioaktive Stoffe senden Strahlung aus, die zu Gesundheitsschäden bei Lebewesen führen kann.
Diese Strahlung wird „ionisierende Strahlung“ (oft auch radioaktive Strahlung) genannt. Sie tritt im täglichen Leben vor allem als Alpha-, Beta- oder Gamma-Strahlung, meistens jedoch als Kombination dieser Strahlungsarten auf.
Das Maß dieser Strahleneinwirkungen auf den Menschen wird als Strahlendosis (meist in Form der effektiven Dosis – Einheit Sv) angegeben.
Durch den Umgang mit radioaktiven Stoffen (Herstellung, Anwendung, Beseitigung) ist die Erkenntnis entstanden, dass die Einwirkung ionisierender Strahlung grundsätzlich lebendes Gewebe schädigen, Krebs hervorrufen und genetische Missbildungen erzeugen kann.
Heute ist der bestimmungsgemäße Umgang mit der friedlichen Nutzung in Technik, Forschung und Medizin nicht mehr aus unserem Alltag wegzudenken. Aber nach wie vor stehen große Teile der Bevölkerung dem Umgang mit der Radioaktivität sehr skeptisch gegenüber.
Da der Mensch mit seinen Sinnesorganen nicht in der Lage ist, das Ausmaß der Exposition selbst einzuschätzen, ist er auf Messgeräte zum Nachweis der Strahlung angewiesen. Um die Einwirkung der ionisierender Strahlung - gleich welcher Herkunft - in einem als unbedenklich akzeptierten Bereich zu halten, wurden in der Bundesrepublik Deutschland eine Vielzahl gesetzlicher Regelungen zum Umgang mit radioaktiven Stoffen, zur Kontrolle durch Aufsichtsbehörden und zur ständigen Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt durch aufwändige Messprogramme erlassen.
Die TLUG führt wie zahlreiche andere Institutionen des Bundes und der Länder die behördlichen Radioaktivitätsmessungen in der Umwelt durch. Je nach Zuständigkeiten werden von den Messstellen des Bundes und der Länder verschiedene, für die Strahlenexposition des Menschen bzw. die Kontamination der Umwelt relevante Medien unter Einhaltung der vom
Gesetzgeber vorgegebenen Anforderungen an die Messnetze, Probenentnahmepläne und Messmethoden untersucht.