Freistaat ThüringenThüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie

Inhalt

Fachübergreifendes Umweltmonitoring

D mit Thüringen

Die TLUG ist gemäß Richtlinie 2003/4/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2003 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen sowie dem Gesetz zur Neugestaltung des Umweltinformationsgesetzes und zur Änderung der Rechtsgrundlagen zum Emissionshandel vom 22. Dezember 2004 verpflichtet, Umweltmonitoring zu betreiben. In der Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes von 2002 wird im § 12 explizit von "Umweltbeobachtung" gesprochen. Darüber hinaus gibt es Arbeitsaufträge des TMLFUN an die TLUG, bestimmte fachübergreifende Aufgaben zu übernehmen sowie verschiedene Bund-Länder-Arbeitskreise zu unterstützen. Um diese Pflichten und Aufgaben noch effizienter als bisher erfüllen zu können, wird an der TLUG ein datenbank- und GIS-gestütztes fachübergreifendes Umweltmonitoring betrieben.

Der Begriff Umweltmonitoring oder Umweltbeobachtung beinhaltet die Sammlung und Darstellung von Umweltdaten und Umweltindikatoren in sachlicher, zeitlicher und räumlicher Ausprägung. Das Hauptziel ist die Bereitstellung von internet- und intranetgestützten Umweltinformationen für den Geschäftsbereich des TMLFUN und darüber hinaus.

Es geht um eine über die Grenzen der Fachinformationssysteme hinausgehende und zusammenfassende Umweltbeobachtung auf einer höheren Aggregationsebene zur Politikberatung, zur Erfüllung von Berichtspflichten und zur Information der Öffentlichkeit. Im Vordergrund des Umweltmonitorings stehen Daten und daraus berechnete Indikatoren, die

  • über Eigenschaften sowie Qualität der natürlichen Lebensgrundlagen Luft, Wasser und Boden,
  • über den Zustand von Natur und Landschaft,
  • über Vorkommen und Verbreitung von Arten in Flora und Fauna,
  • und über alle Fakten, die aus Aktivitäten des Menschen in der Umwelt resultieren (Flächennutzung, Abfallwirtschaft, Wirkungen technischer Anlagen u.ä.) Auskunft geben.

Aus den verfügbaren Umweltdaten (TLUG, TLS und andere) werden Umweltindikatoren berechnet. Umweltindikatoren sind synthetische normierte Werte und Messgrößen zur Beobachtung, zum Vergleich und zur Bewertung des Zustandes der Umwelt hinsichtlich eines oder mehrerer Wirkungsfaktoren. Hauptziel ist die zusammenfassende Beurteilung des Zustandes und der Entwicklung der Umweltqualität. Die Indikatoren sollen folgende Qualitätsmerkmale besitzen:

  • repräsentative und verständliche Beschreibung des Zustandes und der Entwicklung der Umwelt
  • leichte Verfügbarkeit und Praktikabilität
  • reproduzierbarer Aufbau
  • Gewährleistung langer Zeitreihen durch regelmäßige Datenerhebungen
  • nationale und internationale Vergleichbarkeit durch möglichst einheitliche Indikatoren.