Inhalt
Natur und Landschaft
|
Natur und Landschaft im besiedelten wie im unbesiedelten Bereich sind so zu pflegen, zu entwickeln oder wiederherzustellen, dass die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes, die Regenerationsfähigkeit der Naturgüter, die Pflanzen- und Tierwelt sowie ihre Vielfalt, Eigenart und Schönheit nachhaltig gesichert werden.
In der Abteilung Ökologie und Naturschutz, Umweltkonzepte, Informationstechnik der TLUG werden die fachlichen und informationstechnischen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Arbeit der Thüringer Naturschutzverwaltung geschaffen. Die Erhebung von Grundlagendaten und die Entwicklung landesweiter Konzepte für Artenschutz, Biotopschutz, Schutzgebietsausweisung und -pflege, Landschaftsplanung, Eingriffsbegleitung und Raumplanung aber auch Umweltdatenbereitstellung, Umweltbildung und die Pflege verletzter Tiere von geschützten Arten erfolgen unter ihrem Dach. Im Artenschutzzentrum werden Tiere artgerecht aufbewahrt und gepflegt, die bei Verletzungen des Washingtoner Artenschutzabkommens beschlagnahmt worden sind.
Der Artenschutz hat das Ziel, die Vielfalt der Tier- und Pflanzenarten in der Landschaft zu erhalten. Dies erfolgt durch Schutz und die Förderung wildlebender Pflanzen- und Tierarten, die Regulierung des Handels mit wildlebenden Arten sowie den Schutz und die Pflege der Lebensstätten von Arten.
Bei dem „Spenderflächenkataster zur Gewinnung von autochthonem Grünland-Samenmaterials für Thüringen“ handelt es sich um eine Datenbank von gegenwärtig 33 potenziell geeigneter Spenderflächen für naturnahes Begrünungsmaterial, welches nach infrastrukturellen Eingriffen sowie Eingriffen in Natur und Landschaft für die Neuanlage bzw. Renaturierung von artenreichen Wiesen verwendet werden soll. Die darin ausgewiesenen Flächen eignen sich sowohl aus naturschutzfachlichen als auch wirtschaftlichen Gesichtspunkten zur Gewinnung von autochthonem Grünlandsamenmaterial.
Als Arbeitsgrundlage für Naturschutzbehörden, Planungsträger und vor allem für Saatgutproduzenten, soll dieses Spenderflächenkataster die Neuanlage oder Renaturierung von artenreichen Wiesen erleichtern und damit auch einen Beitrag zur Erhaltung der biologischen Vielfalt im Naturraum leisten.
Jeder Organismus ist von bestimmten Einzelfaktoren seiner belebten und unbelebten Umwelt abhängig. Dabei existieren bei manchen Arten sehr enge Bindungen an den Lebensraum (Biotop), aus denen gefolgert werden kann, dass Artenschutz ohne Biotopschutz nicht erfolgreich sein kann. Bestimmte Biotope sind gesetzlich besonders geschützt oder im Anhang I der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie verzeichnet. Sie werden durch Biotopkartierungen erfasst. Die erhobenen Daten werden in der TLUG zentral gepflegt und verwaltet. Die in ihrem Bestand gefährdeten Biotope sind in der Roten Liste Thüringens aufgeführt. Ihnen gelten besondere Schutzbemühungen wie Biotopschutzkonzeptionen, Biotopverbundplanungen oder das Arten- und Biotopschutzprogramm.
Zur Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft werden schutzwürdige und schutzbedürftige Teile oder Bestandteile der Landschaft durch Rechtsverordnung unter Schutz gestellt, gepflegt und vor Beeinträchtigungen bewahrt.