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PRTR - Deutsche Internetseite
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Das Europäische Schadstofffreisetzungs- und –verbringungsregister (engl. Pollutant Release and Transfer Register)
ist ein Instrument europäischer und deutscher Umweltpolitik, mit dem betriebsbezogene Informationen zu freigesetzten Schadstoffen und erzeugten Abfällen erfasst und im Internet veröffentlicht werden.
Grundlage für die Einrichtung des europäischen PRTR (E-PRTR) wie auch des nationalen PRTR ist das PRTR-Protokoll, das am 21. Mai 2003 auf der 5. Ministerkonferenz "Umwelt für Europa" der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN-ECE) in Kiew verabschiedet wurde. Dieser völkerrechtliche Vertrag wurde von 38 Delegationen einschließlich der Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft sowie der Europäischen Kommission unterzeichnet. Zur Umsetzung des Protokolls erließ die Europäische Gemeinschaft die
Verordnung (EG) 166/2006 über die Schaffung eines Europäischen Schadstofffreisetzungs- und –verbringungsregisters und zur Änderung der Richtlinien 91/689/EWG und 96/61EG (E-PRTR-Verordnung).
In Deutschland wurden zur Einrichtung eines nationalen PRTR sowie zur Umsetzung der E-PRTR-Verordnung folgende Gesetze beschlossen:
Gesetz zu dem Protokoll vom 21. Mai 2003 über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister
Per Gesetz sind die Betreiber großer Industrieanlagen verpflichtet, Informationen über die dort freigesetzten relevanten Schadstoffemissionen und verbrachten Abfallmengen zu veröffentlichen. Die Berichte sind von den betreffenden Betreibern jährlich an die zuständigen Länderbehörden weiterzuleiten und beziehen sich jeweils auf das vorangegangene Jahr. Die von den zuständigen Behörden an die Europäische Kommission weitergeleiteten Berichtsdaten werden in einer elektronischen Datenbank zusammengeführt und seit 2009 im Internet veröffentlicht. Parallel dazu veröffentlichen die Mitgliedsstaaten Register mit den nationalen Berichtsdaten.
Über die
deutsche PRTR-Internetseite und die
PRTR-Internetseite der Europäischen Union können Informationen über Art und Umfang der je Betriebsstätte in
- die Umwelt freigesetzten Schadstoffe (Atmosphäre, Gewässer, Boden),
- Abfallentsorgungsanlagen verbrachten Abfälle,
- Abwasserbehandlungsanlagen verbrachten Schadstoffe
abgerufen werden. Damit soll erreicht werden, dass die
- Öffentlichkeit regelmäßig über die von großen Industrieanlagen ausgehenden Schadstoffemissionen in die Luft, Gewässer und den Boden sowie die Verbringung von Abfällen informiert und für Umweltprobleme sensibilisiert,
- Beteiligung der Öffentlichkeit an umweltbezogenen Entscheidungsverfahren erleichtert,
- Industrie zur Erhöhung ihrer Umweltschutzaktivitäten angeregt und
- Innovation industrieller Prozesse gefördert
Die TLUG unterstützt die Thüringer Nutzer von BUBE-Online bei der Erfassung, Abgabe und Prüfung der PRTR-Berichte und übermittelt diese an das UBA. Berichtspflichtig sind nur Betriebsstätten, deren jährliche Freisetzungen oder Verbringungen die in der PRTR-Verordnung festgelegten Mengenschwellen überschreiten. Die Auswertung der Berichte Thüringer Betriebe ergab, dass diese überwiegend den im Anhang 1 der PRTR-Verordnung genannten Industriezweigen "Intensive Viehhaltung und Aquakultur", "Abfall- und Abwasserbewirtschaftung" sowie "Herstellung und Verarbeitung von Metallen" zuzuordnen sind.
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Informationen für Betreiber
... die von der PRTR-Berichterstattung betroffen sind