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Berechnungen des Umweltbundesamtes zeigen, dass etwa 13 Millionen der Deutschen mit Geräuschpegeln belastet sind, die deutliche lärmbedingte Gesundheitsrisiken und zunehmende Schlafstörungen verursachen.
Seit Anfang der 1990er Jahre lassen das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und das Umweltbundesamt das Umweltbewusstsein und Umweltverhalten der Deutschen untersuchen. Die Ergebnisse der
Bevölkerungsumfrage von 2008 mit ca. 2.000 beteiligten Erwachsenen belegen, dass Lärm nach wie vor in Deutschland eine der am stärksten empfundenen Umweltbeeinträchtigungen darstellt.
Danach gaben 59 % der Befragten an, sich in ihrem Wohnumfeld durch Straßenverkehr gestört oder belästigt zu fühlen, 12 % fühlten sich sogar „äußerst“ oder„stark belästigt“. Nach dem Straßenverkehr ist der Luftverkehr die bedeutendste verkehrsbedingte Ursache für Lärmbelästigungen in Deutschland: Bundesweit fühlt sich fast jeder Dritte durch Fluglärm belästigt. Durch Schienenverkehr fühlt sich etwa ein Viertel der Bevölkerung belästigt.
Industrie und Gewerbe belästigen fast ein Drittel der Bevölkerung.
Der Umfrage zufolge zählen auch Geräusche der Nachbarn zu den bedeutenden Lärmbelästigungsursachen. So fühlt sich dadurch fast die Hälfte der Bürgerinnen und Bürger beeinträchtigt.
In Deutschland müssen für die Lösung von Lärmproblemen eine Vielzahl von rechtlichen Regelungen und Vorschriften verschiedenster Rechtsgebiete beachtet werden. Darüber hinaus erfolgen rechtliche Festlegungen zur Emissions- und Immissionsbegrenzung, sofern existent, getrennt für die verschiedenen Lärmquellen oder Lärmarten. Für viele Lärmarten wurden eigene Lärmbewertungsverfahren entwickelt, um ihren jeweiligen Besonderheiten möglichst gerecht zu werden. Dies begründet sich u. a. damit, dass z. B. Straßenverkehrslärm oder Luftverkehrslärm unterschiedliche Stör- und Belästigungswirkungen bei gleichem Geräuschpegel entfalten können. Allerdings sind bei verschiedenen Lärmquellen nicht alle Problemfälle geregelt und für manche Lärmquellen existieren gar keine Regelungen.
Das
Umweltbundesamt hat auf seinen Internetseiten Informationen zu verschiedenen Lärmquellen zusammengestellt. Neben Erläuterungen, welches Lärmproblem welcher Lärmart zuzurechnen ist, findet man auch Hinweise auf Fachbegriffe, gesetzliche Regelungen, Normen und Ansprechpartner.