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Mobilfunkmast
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Seit ihrer Entdeckung nutzt die moderne Industriegesellschaft in zunehmendem Maße die Elektrizität, um sich mit Hilfe der verschiedensten Geräte und Anwendungen die Arbeit zu erleichtern. Dies gilt für den privaten Bereich in als auch für die unterschiedlichsten Arbeitsfelder. Dazu kommen die vielfältigen Möglichkeiten der modernen Informations- und Kommunikationstechnik, die binnen weniger Jahre grundlegend unseren Alltag veränderten und aus fast allen Bereichen unseres Lebens nicht mehr wegzudenken ist. Mit der Nutzung dieser Techniken treten jedoch zwangsweise elektrische, magnetische oder elektromagnetische Felder auf, die die Exposition der Menschen gegenüber diesen Quellen in den letzten Jahren verstärkt haben. Insbesondere der rasche Ausbau von Mobilfunknetzen rückte die Diskussion über mögliche negative Folgen für die Gesundheit in den Focus der öffentlichen Aufmerksamkeit.
Zum Schutz und zur Vorsorge von Personen vor möglichen schädlichen Einflüssen ist in Deutschland die Einwirkung elektromagnetischer Felder gesetzlich begrenzt. Mit der Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV vom 16.12.1996) hat der Gesetzgeber entsprechend dem gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisstand Grenzwerte zum Schutz der Bevölkerung vor schädlichen Einwirkungen durch elektromagnetische Felder (EMF) und zur Vorsorge in Deutschland festgelegt.
Elektromagnetische Felder stehen im Verdacht, gesundheitsgefährdend zu sein, wobei die gesundheitliche Wirkung abhängig von den auftretenden Feldstärken ist. Bei den Feldstärken, die bei Rundfunk- und Fernsehwellen sowie Mobilfunk auftreten, konnten bisher keine unmittelbaren oder kurzfristig auftretenden Schädigungen zweifelsfrei nachgewiesen werden.
Um die Immissionssituation im Freistaat abzuklären, wurden die auftretenden Feldstärken ermittelt. Berechnungen der Immissionen von elektromagnetischen Feldern sind zwar möglich, liefern aber wegen der vielen Einflussfaktoren (u. a. Abstrahlcharakteristik der Sendeantenne, Bewuchs und Abschattung durch Gebäude) zu ungenaue Ergebnisse. Um zuverlässige Aussagen über die Stärke der anstehenden hochfrequenten Felder in einem bestimmten Wohngebiet treffen zu können, hat die TLUG Messungen durchgeführt, bei denen geklärt werden sollte, wie hoch die durch Funksendeanlagen (Lang-, Mittel-, Kurzwellensender, UKW, Fernsehen und Mobilfunk) verursachten hochfrequenten Immissionen in bebauten Gebieten sind und inwieweit der gesetzliche Grenzwert ausgeschöpft wird. Um insbesondere Auswirkungen des Mobilfunks abzuklären, wurden modellhaft zwei Wohngebiete (Gera-Lusan und Jena Lobeda-West) ausgesucht. Zum einen stehen dort zahlreiche Funksendeantennen des Mobilfunks, d. h. die Sendeanlagendichte ist hoch, und zum anderen wohnen in diesen Gebieten zahlreiche Menschen, die eine große Zahl an Telefongesprächen tätigen. Da die Gesamtbelastung der Bürger im Freien ermittelt werden sollte und nicht nur die von Mobilfunk verursachte, rechtfertigte die Verwendung eines breitbandigen Messgerätes diese Zielstellung. Informationen zur Durchführung der Messung, der verwendeten Messtechnik, der Messgrößen, Messorte usw. können dem
ausführlichen Bericht entnommen werden.
Sämtliche gemessenen Werte liegen weit unterhalb der Grenzwerte der 26. BImSchV. Demnach sind im Freistaat Thüringen an vergleichbaren Standorten Feldstärken im Freien, (außerhalb von Gebäuden) zu erwarten, die weit unterhalb der Immissionsgrenzwerte liegen.
Erste Dauermessstation für Thüringen in Schleiz
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Die möglichen, von Mobilfunksendemasten und elektromagnetischer Strahlung ausgehenden Risiken und Gefahren sind seit vielen Jahren Gegenstand oft kontrovers geführter Diskussionen. Um zur Versachlichung beizutragen und die Transparenz zu erhöhen hat die Bundesnetzagentur bundesweit 12 automatische Messstationen in Betrieb genommen, die auf Antrag der Bundesländer über einen längeren Zeitraum Messungen an verschiedenen Standorten vornehmen.
Die von dem Messsystem stündlich aufgezeichneten Daten werden an einen Server der Bundesnetzagentur geleitet. Jeder interessierte Bürger kann sich auf der
Internetseite der Bundesnetzagentur informieren, wie hoch die Grenzwertausschöpfung der Mobilfunksendeanlagen am jeweiligen Standort in Verlauf eines Tages, einer Woche oder eines Monats ist. Nähere Auskünfte zu Installation und Betreibung können über die TLUG erfragt werden.
Die erste Dauermessstation für elektromagnetische Felder in Thüringen stand im Januar/Februar 2008 in Schleiz. Die Grafik zeigt die Messergebnisse der von der automatischen EMF-Messstation TH-AMS 12 erfassten Werte für einen Tag.