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Altlasten sind das Ergebnis eines sorglosen Umgangs mit der Umwelt, hauptsächlich der fortschreitenden industriellen Entwicklung in der Vergangenheit geschuldet. Altablagerungen und ungenutzte Altstandorte mit schadstoffbelasteten Gebäuden, Anlagen und Böden gefährden die Bevölkerung und ihre Umwelt. Gleichzeitig werten sie die betreffende Region ab, sind ein Hemmnis weiterer wirtschaftlicher Entwicklung und können zu städtebaulichen Fehlentwicklungen führen. In Thüringen wurde sich zielgerichtet des Problems der Altlasten angenommen und mit dem Thüringer Abfallwirtschafts- und Altlastengesetz (ThAbfAG) vom 31.07.1991 - dem ersten derartigen im östlichen Teil Deutschlands - der rechtliche Rahmen zur Bewältigung der Altlastenproblematik in Thüringen geschaffen. Ein bundeseinheitliches Regelwerk (siehe Gesetzliche Regelungen) trat später an seine Stelle.
Durch die Sanierung von Altlasten werden einerseits Gefahren für Mensch und Umwelt beseitigt, andererseits eröffnet sich damit die Möglichkeit der Neunutzung dieser Flächen und die Chance zur Ansiedlung innovativer Industriezweige sowie Neustrukturierung und Modernisierung der Wirtschaft. Die Verantwortung für kommende Generationen erfordert gerade im Umgang mit der Altlastenproblematik das Beschreiten neuer Wege. Nur durch eine ganzheitliche Betrachtung können ökologisch sinnvolle und ökonomisch vertretbare Lösungen entwickelt werden. Der Freistaat Thüringen stellt sich dieser Aufgabe.