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Der Freistaat Thüringen sowie die Städte und Gemeinden sind Unterhaltungspflichtige und haben die Aufgabe, Fließgewässer in ihrem Territorium zu erhalten und die Entwicklung naturnaher Gewässer zu fördern.
Diesen Aufgabenträgern ist aber auch bewußt, dass es darüber hinaus andere Ansprüche an unsere Gewässer gibt: es ist zu gewährleisten, dass eine erhöhte Wasserführung keine Schäden an Landschaftsbestandteilen, Infrastruktur oder Gebäuden anrichten darf. Auch dies hat der Gewässerunterhaltungspflichtige zu berücksichtigen.
Die sich vor diesem Hintergrund stellenden Fragen:
Wie kann dieses Spannungsfeld zwischen Naturnähe und Hochwasserschutz gestaltet werden?
Was bedeutet die gesetzliche Forderung nach Naturnähe?
Welche Kompromisslösungen sind möglich?
hilft das von der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (TLUG) herausgegebene Handbuch zur naturnahen Unterhaltung und zum Ausbau von Fließgewässern zu beantworten.
In dieser Veröffentlichung werden 21 Maßnahmen beschrieben, mit denen Gewässerunterhaltungspflichtige ihren Aufgaben nachkommen können. Ein Entscheidungsbaum unterstützt bei der Auswahl, auf mögliche Konflikte wird eingegangen, und es wird dargestellt, wie man sie in Zusammenarbeit mit Betroffenen lösen kann.
22.02.2012
Dr. Lutz Baseler
Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit