Kreislauf- u. Abfallwirtschaft, Deponien |
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Ungelöste Abfallprobleme waren früher vor allem in den Städten immer wieder Mitauslöser von Epidemien und Seuchen. In der industrialisierten Konsumgesellschaft wurde dann schließlich die Abfallmenge und deren Umweltrelevanz so groß, dass man zu rechtlichen Regulierungen der Abfallwirtschaft übergehen musste. In der Bundesrepublik Deutschland wurde 1972 das Abfallgesetz erlassen. Auf dem Gebiet der ehemaligen DDR gab es die Verordnung zur umfassenden Nutzung von Sekundärrohstoffen (1980) und die 6. Durchführungsverordnung zum Landeskulturgesetz (1983), in dem die schadlose Beseitigung nicht nutzbarer Abprodukte geregelt war. Durch die Artikel 8-10 des Einigungsvertrages wurde ab dem 3. Oktober 1990 das Recht der bundesgesetzlichen Abfallbewirtschaftung mit einigen Modifikationen in den neuen Bundesländern eingeführt. Für die Beseitigung der nicht verwertbaren Siedlungsabfälle sind in Thüringen die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) zuständig. Die Beseitigung von Siedlungsabfällen erfolgte bisher überwiegend unvorbehandelt auf den nach dem Stand der Technik nachgerüsteten Thüringer Hausmülldeponien. Seit dem 01.06.2005 dürfen Abfälle wie Hausmüll, Sperrmüll und hausmüllähnliche Abfälle aus dem Gewerbe nicht mehr ohne eine Vorbehandlung auf Deponien beseitigt werden. Die Vorbehandlung der Abfälle hat folgende Ziele:
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Abfallbilanz und Abfallwirtschaftliche Planung Die jährliche Abfallbilanz enthält Informationen über Art, Menge, Herkunft und Entsorgung der Abfälle in Thüringen. Sie gliedert sich in 3 Teile. |
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Durch die TLUG erfolgt des Weiteren die fachtechnische Betreuung im Rahmen von Genehmigungsverfahren für Abfallbeseitigungsanlagen und die Wahrnehmung übergeordneter wissenschaftlich-fachlicher Aufgaben der Abfallwirtschaft zur Vermeidung, Verminderung und Verwertung von Abfällen. |
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